Firmengründung in Ungarn leicht gemacht – Dein Wegweiser zum Erfolg

Träumst du davon, dein eigenes Business in Ungarn zu starten? Dann bist du hier genau richtig!

Um was geht es?

In diesem umfassenden Guide erfährst du alles, was du über die Firmengründung in Ungarn wissen musst. Von der Wahl der richtigen Rechtsform über die Erstellung der Gründungsurkunde bis hin zu Steuern und Buchhaltung – wir haben alle wichtigen Infos für dich zusammengestellt. Lass dich von uns Schritt für Schritt durch den Prozess führen und starte durch in deine unternehmerische Zukunft!

Markus Messemer

Dein Weg zur eigenen Firma in Ungarn

Willkommen auf deinem Weg zur Selbstständigkeit in Ungarn! Die Entscheidung, ein eigenes Unternehmen zu gründen, ist aufregend und herausfordernd zugleich. Damit du bestens vorbereitet bist, findest du hier eine umfassende Anleitung zu den verschiedenen Geschäftsformen und den entsprechenden steuerlichen Aspekten in Ungarn. Diese Informationen sind speziell für Menschen gedacht, die nach Ungarn auswandern und dort ein Geschäft aufbauen wollen. Lass uns loslegen!

Wähle die passende Rechtsform

Der erste Schritt zur Firmengründung / Selbständigkeit in Ungarn ist die Wahl der richtigen Rechtsform. Es stehen Dir hier mehrere Möglichkeiten zur Verfügung (in Klammer das ungefähre deutsche Pendant):

  • Kft. (GmbH): Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine der beliebtesten Rechtsformen. Sie bietet den Vorteil der Haftungsbeschränkung, erfordert jedoch ein Mindeststammkapital von 3 Millionen HUF (etwa 8.300 EUR).
  • Bt. (KG): Die Kommanditgesellschaft eignet sich für kleinere Unternehmen und benötigt kein Mindestkapital. Ein Gesellschafter haftet unbeschränkt (Komplementär), während die übrigen Gesellschafter (Kommanditisten) nur mit ihrer Einlage haften.
  • Kkt. (OHG): Die Offene Handelsgesellschaft erfordert kein Mindestkapital, aber alle Gesellschafter haften persönlich und unbegrenzt. Sie ist ideal für enge Partnerschaften mit hohem Vertrauen.
  • Zrt. (AG): Die Aktiengesellschaft ist eher für größere Unternehmen geeignet und erfordert ein hohes Stammkapital. Sie bietet den Vorteil der Haftungsbeschränkung und erleichtert die Kapitalbeschaffung.
  • e.c. ((egyéni cég | Firma des Einzelunternehmers): Eine Rechtsform für Einzelunternehmer, die ihre Geschäftstätigkeit ausweiten möchten. Obwohl sie eine eigene Rechtspersönlichkeit hat, haftet der Eigentümer in der Regel weiterhin persönlich. Ein Mindestkapital von 200.000 HUF ist erforderlich. Verschiedene Steueroptionen stehen zur Verfügung, abhängig von Umsatz und Tätigkeit.
  • Einzelunternehmen: Eine einfache und schnelle Möglichkeit, ein Geschäft zu starten. du haftest jedoch persönlich für alle Schulden.
  • Freiberufler: Diese Option steht dir offen, wenn du bestimmte berufliche Qualifikationen besitzt und selbstständig arbeiten möchtest.

Überlege dir gut, welche Rechtsform am besten zu deinen Zielen und deiner Situation passt. Sinnvollerweise solltest du Dir bei diesem grundlegenden Schritt schon externe Hilfe holen, denn Faktoren wie Haftung, Stammkapital und Steuern spielen dabei eine wichtige Rolle.

Vorteile einer Unternehmensgründung in Ungarn

Ungarn bietet zahlreiche Vorteile für Auswanderer, die ein Unternehmen gründen möchten:

  • Geringere Betriebskosten im Vergleich zu Deutschland
  • Niedrige Steuern: Körperschaftssteuer von nur 9%, und für Einzelunternehmer ab 10% Flat Tax
  • Maximale Gewerbesteuer von 2%
  • Niedrigere Lohnkosten als in Westeuropa
  • Zugang zu staatlichen Fördermitteln und EU-Mitteln für Neugründungen
  • Ein gut ausgebautes Verkehrsnetz, das eine schnelle Anbindung innerhalb Europas ermöglicht

Diese Faktoren machen Ungarn zu einem attraktiven Standort für Unternehmensgründungen, insbesondere für Auswanderer aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz.

Erstelle die Gründungsurkunde

Hast du dich für eine Rechtsform entschieden? Super! Jetzt geht es an die Erstellung der Gründungsurkunde (Alapító Okirat). Dieses Dokument enthält alle wichtigen Angaben zu deinem Unternehmen, wie Name, Sitz, Tätigkeit und Gesellschafter. Auch für Selbständige und Freiberufler ist eine korrekte Dokumentation entscheidend, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Am besten lässt du dich dabei von einem Anwalt oder Notar unterstützen, um sicherzugehen, dass alles korrekt formuliert ist.

Eintragung und Steuernummer

Mit der fertigen Gründungsurkunde kannst du dein Unternehmen nun beim zuständigen Firmengericht (Cégbíróság) eintragen lassen. Selbständige und Freiberufler müssen sich ebenfalls registrieren, jedoch bei der zuständigen Handelskammer oder dem entsprechenden Berufsverband. Nach erfolgreicher Eintragung erhältst du eine Registrierungsnummer und kannst bei der Steuerbehörde (NAV) eine Steuernummer beantragen. Beachte, dass du als Selbstständiger oder Unternehmer verpflichtet bist, einen jährlichen Kammerbeitrag von 5.000 HUF an die Industrie- und Handelskammer zu zahlen. Diese Gebühr unterstützt die Kammer dabei, dir und anderen Unternehmern wichtige Dienstleistungen anzubieten.

Eröffne ein Geschäftskonto

Um geschäftliche Transaktionen durchführen zu können, brauchst du ein Geschäftskonto bei einer Bank in Ungarn. Vergleiche verschiedene Angebote und achte auf Konditionen wie Gebühren, Online-Banking und Kreditkarten. Mit dem Geschäftskonto bist du startklar für deine unternehmerische Tätigkeit.

Steuern und Buchhaltung

Als Unternehmer in Ungarn bist du verpflichtet, Steuern zu zahlen und eine ordnungsgemäße Buchhaltung zu führen. Zu den wichtigsten Steuerarten zählen:

  • Körperschaftssteuer: Seit 2017 beträgt die Körperschaftssteuer in Ungarn einheitlich nur 9%, eine der niedrigsten in Europa.
  • Lokale Gewerbesteuer: Diese beträgt höchstens 2% deines Jahresumsatzes.
  • Sozialabgabensteuer (Szocho): Beträgt 13% und wird vom Arbeitgeber bzw. Selbständigen gezahlt. Die Mindestbemessungsgrundlage für Sozialabgaben beträgt in der Regel 112,5% des aktuellen Mindestlohns für Vollzeitselbständige. Da der Mindestlohn jährlich angepasst wird, solltest du die aktuellen Werte bei der Steuerbehörde oder einem Steuerberater erfragen.
  • Umsatzsteuer (ÁFA): Der allgemeine u beträgt 27%, es gibt jedoch reduzierte Sätze für bestimmte Produkte und Dienstleistungen.

Am besten arbeitest du mit einem Steuerberater oder Buchhalter zusammen, um immer auf dem aktuellen Stand zu sein. Die ungarische Steuerpolitik zielt darauf ab, die Belastungen für Unternehmen möglichst gering zu halten und ein investitionsfreundliches Klima zu schaffen. Neben den günstigen Steuersätzen gibt es auch zahlreiche Förderprogramme und Anreize für Unternehmensgründungen und Investitionen.

Selbstständige, die nebenberuflich oder im Ruhestand tätig sind, können unter bestimmten Voraussetzungen reduzierte Sozialabgaben zahlen. Es ist ratsam, individuelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um die genauen Verpflichtungen zu klären. Wenn du Angestellte beschäftigst, musst du sicherstellen, dass diese ordnungsgemäß angemeldet und die entsprechenden Lohnsteuern sowie Sozialabgaben korrekt abgeführt werden. Ungarn hat festgelegte Mindestlöhne für qualifizierte und unqualifizierte Arbeitskräfte, die du beachten musst. Zudem profitierst du von speziellen Steuererleichterungen für bestimmte Personengruppen, wie z. B. Mütter mit vier oder mehr Kindern oder junge Arbeitnehmer unter 25 Jahren.

Ergänzender Hinweis für Online-Händler (Amazon, eBay, Etsy)

Da viele Steuerberater in Ungarn technisch nicht auf den internationalen E-Commerce spezialisiert sind, stehen Verkäufer oft vor dem Problem der automatischen Sofort-Meldung an das ungarische Finanzamt (NAV). Die Lösung: Es existiert kaum eine einzelne Software für alles. Stattdessen bewährt sich in der Praxis das „Baukasten-Prinzip“: Man nutzt eine deutsche Warenwirtschaft (ein Standard wäre hier Billbee), um die Bestellungen von den Marktplätzen zu sammeln, und koppelt diese über eine Schnittstelle an eine ungarische Rechnungssoftware (wie Számlázz.hu oder Billingo). Nur so lassen sich die komplexe Lagerhaltung (DE/HU) und die ungarische Meldepflicht automatisiert rechtssicher verbinden.

Musst du einen Steuerberater beauftragen?

Eine der wichtigsten Fragen für Gründer in Ungarn lautet: Brauche ich zwingend professionelle Hilfe für meine Buchhaltung und Steuern? Die Antwort ist differenziert, die Empfehlung jedoch eindeutig.

Gesetzliche Pflicht vs. praktische Notwendigkeit

Für die meisten Unternehmensformen in Ungarn, einschließlich Einzelunternehmer (wie z.B. im KATA-System) und Personengesellschaften (Bt., Kkt.), besteht keine generelle gesetzliche Pflicht, einen Steuerberater oder Buchhalter (könyvelő) zu engagieren. Bei bestimmten Kapitalgesellschaften (wie z.B. einer Zrt. oder bei Pflicht zur doppelten Buchführung) kann ein Wirtschaftsprüfer (könyvvizsgáló) unter gewissen Umständen vorgeschrieben sein, was für die meisten Gründer aber zunächst nicht relevant ist.

Trotz der fehlenden gesetzlichen Verpflichtung ist es in der Praxis für fast jeden Unternehmer – vom Freiberufler bis zur Kft. – unerlässlich und wird dringend empfohlen.

Warum ein Steuerberater eine Investition in deinen Erfolg ist

  1. Komplexität & Sprachbarriere: Das ungarische Steuer- und Abgabensystem hat seine eigenen Tücken und unterscheidet sich deutlich vom deutschen, österreichischen oder schweizerischen System. Ohne perfekte Ungarischkenntnisse und tiefgehendes Fachwissen ist es fast unmöglich, alle Vorschriften korrekt zu interpretieren und einzuhalten.
  2. Fehlervermeidung: Fehler in der Steuererklärung oder bei der Meldung von Rechnungen an die Steuerbehörde (NAV) können schnell zu empfindlichen Strafen führen. Ein Steuerberater kennt die Fristen, die Formulare und die Anforderungen des NAV und schützt dich vor kostspieligen Versäumnissen.
  3. Wahl der richtigen Strategie: Schon vor der Gründung hilft ein Experte bei der entscheidenden Frage: Welche Rechtsform und welches Steuermodell (KATA, Pauschalbesteuerung, KIVA etc.) passt am besten zu meinem Geschäftsmodell? Eine falsche Wahl zu Beginn kann dich Tausende von Euro kosten.
  4. Ständige Gesetzesänderungen: Das Steuerrecht ist im Wandel. Die tiefgreifenden Änderungen bei der KATA-Steuer in den letzten Jahren sind das beste Beispiel dafür. Ein guter Steuerberater ist immer auf dem neuesten Stand und informiert dich proaktiv über Änderungen, die dein Unternehmen betreffen.
  5. Zeitersparnis & Fokus: Deine Zeit ist wertvoll. Anstatt Stunden mit Belegen, Formularen und der Kommunikation mit Behörden zu verbringen, kannst du dich auf das konzentrieren, was du am besten kannst: dein Geschäft voranbringen.

Betrachte einen Steuerberater also nicht als reinen Kostenfaktor, sondern als strategischen Partner für deinen Erfolg in Ungarn. Er schützt dich nicht nur vor rechtlichen Problemen, sondern hilft dir auch, dein Geschäft steuerlich optimal aufzustellen. Die Investition in professionelle Beratung zahlt sich fast immer aus.

Selbstständigkeit in Ungarn: Eine Alternative

Wenn du nicht gleich eine Firma gründen möchtest, kannst du auch als Selbstständiger (Einzelunternehmer oder Freiberufler) tätig werden. Hier sind einige wichtige Punkte:

  • Online-Registrierung: Mit deinem Ügyfélkapu-Zugang kannst du dich online registrieren und sofort loslegen.
  • Kein Startkapital erforderlich: du benötigst kein Startkapital.
  • Haftung: du haftest jedoch vollständig für alle Schäden.
  • Umsatzsteuerbefreiung: Bei einem Jahresumsatz unter 12 Millionen HUF kannst du dich auf Antrag von der Umsatzsteuer (ÁFA) befreien lassen. Dies erfordert eine entsprechende Meldung bei der Steuerbehörde (NAV).
  • Bankkonto: du kannst dein Privatkonto nutzen, wenn du umsatzsteuerbefreit bist.
  • Buchhaltung: Ein Buchhalter ist zwar nicht zwingend erforderlich, aber sinnvoll, besonders als Ausländer.

Das passende Steuer-Abrechnungsmodell

Es gibt verschiedene Steuersysteme für Selbstständige in Ungarn. Entsprechend Deiner Wahl der Geschäftsform und den (geplanten) Umsätzen wird eines davon für dich angewandt.

  1. Reguläres Steuersystem:
    • Umsatzgrenze: Keine
    • Steuerbasis: Dein Einkommen (Einnahmen minus Ausgaben)
    • Steuern: 15% Einkommensteuer, 15% Dividendensteuer (bei Kapitalgesellschaften), 18,5% Sozialversicherungsbeitrag, 13% Sozialabgabensteuer, 2% lokale Gewerbesteuer
  2. KATA (Kleinunternehmersteuer):
    • Umsatzgrenze: 18 Millionen HUF/Jahr
    • Steuern: Pauschal 50.000 HUF/Monat, 2% lokale Gewerbesteuer
    • KATA kann nur genutzt werden, wenn du ausschließlich Dienstleistungen an natürliche Personen (Privatkunden) erbringst. Leistungen für Unternehmen oder juristische Personen sind ausgeschlossen.
  3. KIVA (Kleinunternehmersteuer):
    • Für Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern
    • Steuersatz: 10% auf den Steuerbemessungsbetrag
    • Ersetzt Körperschaftssteuer, Sozialabgabensteuer und Berufsausbildungsbeitrag
    • Besonders vorteilhaft für wachsende Unternehmen mit hohen Personalkosten
  4. Pauschalbesteuerung:
    • Umsatzgrenze: 27,84 Millionen HUF/Jahr (Einzelhändler: 139,2 Millionen HUF)
    • Steuerbasis: Pauschalsatz des Nettoumsatzes (meist 60%)
    • Steuern: 15% Einkommensteuer, 18,5% Sozialversicherungsbeitrag, 13% Sozialbeitragsteuer, 2% lokale Gewerbesteuer

Erläuterung zur Pauschalsteuer

Für nicht zu hohe Einnahmen kann man ganz sinnvoll auch die Pauschalbesteuerung wählen. Dabei musst du nicht alle Ihre Ausgaben dokumentieren. Stattdessen wird angenommen, dass Deine Ausgaben einen bestimmten Anteil (einen Pauschalsatz) Deines Umsatzes ausmachen. Der als Standard angenommene Ausgabensatz beträgt 40 %, womit Dein Einkommen als 60 % Deines Umsatzes gelten würde. Für bestimmte Tätigkeiten (z.B. Handel, Computerreparatur, etc.) gelten andere Ausgabensätze (z.B. 80%).

Als jährliche Umsatzgrenze gilt das Zehnfache des jährlichen Mindestlohns (aktuell 27,84 Millionen HUF im Jahr 2023) oder im Fall eines Einzelhändlers das 50-fache. Wenn Deine Einnahmen diese Grenze überschreiten, wirst du in das „reguläre“ Steuersystem zurückgestuft.

Wichtig: Für den Teil des Einkommens, der die Hälfte des jährlichen Mindestlohns nicht übersteigt (1.392.000 HUF in 2023), muss keine Einkommensteuer gezahlt werden. Diese Steuerbefreiung macht die Pauschalbesteuerung besonders attraktiv für Kleinunternehmer und Selbständige mit geringem Einkommen.

Staatliche Förderungen und EU-Mittel

Ungarn bietet eine Reihe von staatlichen Förderprogrammen, um Unternehmensgründungen und Investitionen zu unterstützen. Dazu zählen Förderungen in speziellen Wirtschaftszonen, Zuschüsse für kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) sowie EU-Fördermittel für nachhaltige Energieprojekte, Forschung und Innovation. Besonders für wachsende Unternehmen sind diese Programme äußerst attraktiv.

Rechnungen online an die Steuerbehörde (NAV) melden

Seit 2021 müssen in Ungarn alle Rechnungen online an die Steuerbehörde (NAV) gemeldet werden. Dies betrifft sowohl Unternehmen als auch Einzelunternehmer. Um diesen Prozess zu vereinfachen, bietet die NAV das Online-Rechnungssystem „Online Számla“ an. Dieses System ermöglicht es, Rechnungen in Echtzeit an die Steuerbehörde zu übermitteln. Die Plattform „Online Számla“ ist nicht nur auf Ungarisch, sondern auch auf Deutsch und Englisch verfügbar, was besonders für ausländische Unternehmer in Ungarn von Vorteil ist.

Es gibt zwei Hauptoptionen zur Einreichung von Rechnungen: Du kannst entweder die kostenlose NAV-Software nutzen oder eine Buchhaltungssoftware einbinden, die automatisch die erforderlichen Daten an die NAV sendet. Für kleinere Unternehmen und Selbstständige ist die Nutzung des kostenlosen NAV-Systems ausreichend. Bei größeren Unternehmen oder solchen mit vielen Rechnungen empfiehlt sich eine spezialisierte Buchhaltungssoftware wie Billingo oder Szamlazz.hu, die nahtlos an das NAV-System angebunden werden können und auch deutschsprachige Oberflächen anbieten.

Es ist wichtig zu beachten, dass jede Rechnung spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Ausstellung an die NAV gemeldet werden muss, um Sanktionen zu vermeiden. Mit der Verfügbarkeit in mehreren Sprachen wird der Prozess erheblich vereinfacht und ist für Unternehmer aus dem Ausland gut zugänglich.

Fazit

Die Gründung eines Unternehmens in Ungarn mag auf den ersten Blick kompliziert erscheinen, ist aber mit der passenden Idee, der richtigen Vorbereitung und guter Unterstützung machbar. Dein Erfolg hängt von deinen spezifischen Plänen in Ungarn ab, insbesondere davon, ob du bereits eine Vollzeitbeschäftigung hast, deinem erwarteten Jahresumsatz und deiner geplanten Kundschaft. Aktuell ist die Pauschalbesteuerung eine der beliebtesten Formen der Selbstständigkeit in Ungarn, wenn man nicht gerade einen großen Konzern gründen möchte. Lass dich von den administrativen Hürden nicht abschrecken und konzentriere dich auf deine Vision. Mit Durchhaltevermögen, Leidenschaft, den Informationen aus diesem Guide und einem guten Steuerberater steht deinem Erfolg als Unternehmer in Ungarn nichts mehr im Weg.

Ein weiterer Vorteil für deutsche Auswanderer ist das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Ungarn und Deutschland. Dies stellt sicher, dass du als Unternehmer nicht doppelt besteuert wirst, was besonders für diejenigen von Vorteil ist, die in beiden Ländern wirtschaftlich tätig sind.

Viel Erfolg!

 

Du möchtest noch mehr Gründe haben, warum du nach Ungarn auswandern solltest. Dann schau Dir Auswandern nach Ungarn an.

Markus Messemer

Nützliche Links

Ungarische Industrie- und Handelskammer [https://mkik.hu/en] Offizielle Website der ungarischen Industrie- und Handelskammer mit Infos, Beratung und Services rund um die Unternehmensgründung und -führung in Ungarn.

Deutsch-Ungarische Handelskammer [https://www.ahkungarn.hu/] Kompakter Überblick der Deutsch-Ungarischen Industrie- und Handelskammer über die wichtigsten Regelungen in Ungarn, von der Firmengründung bis hin zum Einstellen von Mitarbeitern. Die AHK bietet auch Unterstützung bei Firmengründungen an.

Firmengründung in Ungarn – Seite der ATB-Treuhand [https://doing-business-in-hungary.com/de/firmengrundung-in-ungarn/] Das Unternehmen bietet umfassende Beratungs- und Unterstützungsdienstleistungen für ausländische Unternehmen und Privatpersonen, die in Ungarn Geschäfte tätigen oder sich dort niederlassen möchten. Die verlinkte Seite gibt Infos zur Firmengründung.

Firma gründen in Ungarn: Steuern, Firmenformen, Gründung, Ämter- verständlich erklärt  [https://amzn.eu/d/eyFgYwp] Ein umfassender Leitfaden, geschrieben von Dörte Preuß, verfügbar über Amazon.

Markus Messemer

Fragen und Antworten

Welche Rechtsformen gibt es für Firmen in Ungarn?
In Ungarn kannst du zwischen mehreren Rechtsformen wählen, wie z.B. der Kft. (vergleichbar mit der deutschen GmbH), der Bt. (Offene Handelsgesellschaft) oder der Zrt. (Aktiengesellschaft). Die Wahl hängt von Faktoren wie Haftung, Stammkapital und Besteuerung ab.

Wie mache ich mich „selbständig“ in Ungarn?
Möchtest du nur im kleineren Rahmen oder gar alleine etwas Geld mit einem Gewerbe verdienen, kannst du dich auch als Selbständiger oder Freiberufler anmelden. Die Haftung liegt in diesen Fällen komplett bei Dir, jedoch sind auch die steuerlichen Belastungen niedriger.

Brauche ich einen Anwalt für die Firmengründung?
Es ist nicht verpflichtend, aber sehr empfehlenswert, einen Anwalt oder Notar hinzuzuziehen. Besonders bei der Erstellung der Gründungsurkunde und der Eintragung ins Firmenregister kann professionelle Unterstützung hilfreich sein, um teure Fehler zu vermeiden. In vielen Fällen reicht auch ein engagierter Steuerberater.

Wie melde ich meine Firma bei der Steuerbehörde an?
Nachdem deine Firma offiziell ins Handelsregister eingetragen wurde, kannst du bei der nationalen Steuerbehörde NAV eine Steuernummer beantragen. Dazu musst du bestimmte Formulare ausfüllen und Dokumente einreichen. Die genauen Anforderungen findest du auf der Website der NAV.

Welche Steuern muss ich als Unternehmer zahlen?
Als Unternehmer in Ungarn musst du verschiedene Steuern zahlen, wie z.B. Körperschaftssteuer, Umsatzsteuer und lokale Gewerbesteuer. Auch Sozialabgaben für dich und deine Mitarbeiter fallen an. Am besten informierst du dich genau über deine Pflichten und ziehst einen Steuerberater zurate.

Markus Messemer

Praxistipp

Nimm dir genügend Zeit für die Vorbereitung und scheue dich nicht, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die Kosten für Anwalt und Steuerberater sind gut investiert, wenn du dadurch von Anfang an eine solide Grundlage für dein Business schaffst. Nutze auch die vielen kostenlosen Infos und Services der offiziellen Stellen und Kammern.

Sinnvoll ist auf jeden Fall auch, wenn du jemanden mit deutschen und ungarischen (mutter-)sprachlichen Fähigkeiten hast, der dich in den ersten Monaten unterstützt und mit Dir die Briefe bearbeitet und Behördengänge begleitet.

Markus Messemer

Ungarisch direkt übersetzt

Válaszd ki a céged számára megfelelő jogi formát Magyarországon.
Wähle-Du aus die Firma-dein für-sie passende rechtliche Form (Akk) Ungarn-in.
Wähle die für deine Firma passende Rechtsform in Ungarn aus.

Készítsd el az alapító okiratot jogi segítséggel.
Fertige-du an die Gründungsurkunde (Akk) rechtlicher Hilfe-mit.
Fertige die Gründungsurkunde mit rechtlicher Hilfe an.

Regisztráld a céged a Cégbíróságnál, és szerezz adószámot.
Registriere die Firma-dein (Akk) das Firmengericht-bei, und beschaffe Steuernummer (Akk).
Registriere deine Firma beim Firmengericht und beschaffe eine Steuernummer.

Nyiss vállalati bankszámlát a pénzügyeid intézéséhez.
Öffne Firmen-Bankkonto (Akk) die Finanzen-deine Verwaltung-ihrer-zu.
Eröffne ein Firmenbankkonto zur Verwaltung deiner Finanzen.

Markus Messemer

Übersetzungen und ihre Erläuterung

Anhand der folgenden Beispiele wird deutlich, wie die ungarische Sprache Wörter durch die Kombination von Wortstämmen, Präfixen und Suffixen bildet. Für Lernende kann es hilfreich sein, diese Struktur zu verstehen, um die Bedeutung neuer Wörter leichter zu erschließen und sich die Vokabeln besser einzuprägen.

cégalapítás – Firmengründung
„Cégalapítás“ setzt sich aus „cég“ (Firma, Unternehmen) und „alapítás“ (Gründung) zusammen. „Alapítás“ ist eine Ableitung des Verbs „alapítani“ (gründen). Das darin enthaltene Wort „alap“ bedeutet Basis bzw. Grundlage. Insgesamt bezeichnet „cégalapítás“ die „Gründung einer Firma“ auf einer bestimmten „Basis“ oder „Grundlage“ – also eine „Firmengründung“.

cégbejegyzés – Firmeneintragung
„Cégbejegyzés“ besteht aus „cég“ (Firma, Unternehmen) und „bejegyzés“ (Eintragung). „Bejegyzés“ stammt vom Verb „bejegyezni“ (eintragen) ab. Zusammen ergibt sich die Bedeutung „Firmeneintragung“ in ein Register.

alapító okirat – Gründungsurkunde
„Alapító okirat“ setzt sich aus „alapító“ (gründend) und „okirat“ (Urkunde) zusammen. „Alapító“ ist eine Ableitung des Verbs „alapítani“ (gründen). „Okirat“ ist ein eigenständiges Wort. Insgesamt bezeichnet es die „Gründungsurkunde“ eines Unternehmens.

cégbíróság – Firmengericht
„Cégbíróság“ besteht aus „cég“ (Firma, Unternehmen) und „bíróság“ (Gericht). „Bíróság“ leitet sich vom Wortstamm „bír-“ (können, ertragen) ab. Zusammen ergibt sich die Bedeutung „Firmengericht“ als zuständige Gerichtsbarkeit für Unternehmen.

adószám – Steuernummer
„Adószám“ setzt sich aus „adó“ (Steuer) und „szám“ (Nummer) zusammen. „Adó“ und „szám“ sind eigenständige Wörter. Insgesamt bezeichnet „adószám“ die „Steuernummer“ eines Steuerpflichtigen.

társasági adó – Körperschaftssteuer
„Társasági adó“ besteht aus „társasági“ (Gesellschafts-) und „adó“ (Steuer). „Társasági“ leitet sich von „társaság“ (Gesellschaft) ab. Zusammen ergibt sich die Bedeutung „Gesellschaftssteuer“ oder „Körperschaftssteuer“.

könyvelő – Buchhalter
„Könyvelő“ ist eine Ableitung des Verbs „könyvelni“ (Bücher führen). Das Suffix „-ő“ bildet daraus ein Substantiv, das die handelnde Person bezeichnet – in diesem Fall den „Buchhalter“.

könyvvizsgáló – Wirtschaftsprüfer
„Könyvvizsgáló“ setzt sich aus „könyv“ (Buch), „vizsgáló“ (Prüfer) zusammen. „Vizsgáló“ stammt vom Verb „vizsgálni“ (prüfen) ab. Insgesamt bezeichnet „könyvvizsgáló“ den „Bücherprüfer“ oder „Wirtschaftsprüfer“.

ügyvéd – Anwalt
„Ügyvéd“ setzt sich aus „ügy“ (Angelegenheit, Sache) und „véd“ (Infinitiv „védeni“ – verteidigen, beschützen) zusammen. Ein „ügyvéd“ ist also jemand, der in einer Sache verteidigt – im Deutschen ein „Anwalt“.

Markus Messemer