Deine Rechte beim Kauf einer gebrauchten Immobilie in Ungarn

Nicht immer erhält man beim Immobilienkauf das, was einem im Voraus zugesagt wurde. Daher solltest du deine Rechte in Bezug auf Mängelhaftung kennen.

Um was geht es?

Du denkst über den Kauf einer gebrauchten Immobilie in Ungarn nach? Vielleicht hast du bereits ein charmantes Altbauhaus in Budapest oder ein rustikales Landhaus am Plattensee entdeckt? Bevor du unterschreibst, solltest du wissen, dass in Ungarn spezielle Regeln zur Mängelhaftung gelten, die du bei der Hausübergabe schon kennen solltest.

Markus Messemer

Wissenswertes rund um Deine Rechte beim Hauskauf

Gesetzliche Grundlagen – Sach- und Rechtsmängel

Das ungarische Zivilgesetzbuch (§6:157 ungarisches Zivilgesetzbuch, Ptk.) schützt dich explizit: Der Verkäufer ist verpflichtet, die Immobilie frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben. Sachmängel sind technische Probleme wie undichte Dächer, Schimmelbefall oder defekte Leitungen.

Wichtig: Der Grundsatz des altersgemäßen Zustands Hierbei unterscheidet die ungarische Rechtsprechung (Kúria) strikt: Ein technischer Defekt ist nicht automatisch ein rechtlicher Mangel. Mängel, die sich aus der natürlichen Abnutzung und dem Alter der Immobilie ergeben, begründen keine Haftung. Beispiel: Kaufst du ein 80 Jahre altes Haus ohne Renovierungsnachweis, musst du damit rechnen, dass die Elektroleitungen veraltet sind. Tauscht man diese aus, ist das eine Modernisierung, kein Gewährleistungsfall. Ein Rechtsmangel liegt nur vor, wenn der Zustand schlechter ist, als man es bei einer Immobilie diesen Alters und Typs erwarten würde, oder wenn eine Eigenschaft (z. B. „neues Dach“) vertraglich zugesichert war.

Rechtsmängel betreffen beispielsweise nicht eingetragene Schulden, fehlende Baugenehmigungen oder unbekannte Wegerechte.

In Ungarn gilt dabei eine objektive Haftung. Das bedeutet, der Verkäufer haftet auch für Mängel, von denen er nichts wusste, solange diese nicht offensichtlich bei einer normalen Besichtigung erkennbar waren.

Offene vs. versteckte Mängel – Der wichtige Unterschied

  • Offene Mängel (felismerhető hiba): Probleme wie sichtbare Risse oder kaputte Fenster, die bei einer normalen Besichtigung klar erkennbar sind. Dazu zählen rechtlich auch Mängel, die aus den übergebenen Unterlagen (z. B. Eigentumsblatt, technischer Bauplan, Energieausweis) hervorgehen, selbst wenn du diese nicht im Detail geprüft hast. Hier gilt grundsätzlich keine Haftung, außer der Verkäufer täuscht dich bewusst (Arglist).
  • Versteckte Mängel (rejtett hiba): Mängel, die du bei einer normalen Besichtigung nicht erkennen kannst, z.B. Schimmel hinter Tapeten, versteckte Feuchtigkeit oder defekte Abdichtungen. Für diese haftet der Verkäufer vollständig, sofern sie bereits beim Kauf bestanden .

Praxis-Tipp: Investiere in ein professionelles Baugutachten (Kosten: ca. 300-500 €), um versteckte Mängel frühzeitig zu entdecken und auch um für etwaige spätere Diskussionen vorzusorgen.

Was tun, wenn du Mängel entdeckst? – Schritt für Schritt Anleitung

Sobald du einen versteckten Mangel bemerkst, solltest du umgehend handeln.

Beweislast: Wer muss was beweisen? Da es sich meist um einen Kauf zwischen Privatpersonen handelt, liegt die Beweislast in der Regel bei dir als Käufer. Du musst im Streitfall nachweisen, dass der Mangel (Ursache) bereits zum Zeitpunkt der Übergabe existierte und nicht erst später durch deine Nutzung entstanden ist. Ein bloßes Foto des Schadens reicht oft nicht aus – meist ist ein fachliches Gutachten notwendig, um den Zeitpunkt der Entstehung zu belegen.

  • Schritt 1: Sofortige schriftliche Mängelanzeige an den Verkäufer schicken (mit Fotos und genauer Beschreibung).
  • Schritt 2: Nachbesserung (kijavítás) vom Verkäufer verlangen – er muss den Schaden beheben.
  • Schritt 3: Wenn Nachbesserung nicht erfolgt: Wenn der Verkäufer die Reparatur verweigert oder nicht in angemessener Frist durchführen kann, erst dann kannst du zur nächsten Stufe übergehen: Du kannst den Mangel selbst beheben lassen und die Kosten in Rechnung stellen oder eine Preisminderung (árleszállítás) fordern.
  • Schritt 4: Bei gravierenden Mängeln (z.B. illegale Bauten, statische Probleme) kannst du vom Kauf zurücktreten (elállás) und den Kaufpreis zurückfordern.
  • Schritt 5: Schadensersatz (kártérítés) verlangen, wenn Folgeschäden entstanden sind (z.B. Möbel durch Wasserschäden beschädigt).

Verjährungsfristen für Ansprüche

Normalerweise beträgt die Frist 5 Jahre ab Kaufdatum. Bei arglistig verschwiegenen Mängeln beginnt die Frist erst bei Entdeckung des Mangels. Beispiel: Kauf 2023, Mangel entdeckt 2026 – bei arglistigem Verschweigen läuft die Frist bis 2031.

Achtung Falle: „Gekauft wie gesehen“ – Haftungsausschluss im Vertrag

Fast jeder Kaufvertrag in Ungarn enthält den berüchtigten Satz „gekauft wie gesehen“ oder „im besichtigten Zustand“. Diese Klausel wirkt zunächst wie eine pauschale Entlastung des Verkäufers – aber das ist sie nicht: Sie gilt nur für Mängel, die bei einer normalen Besichtigung sichtbar waren. Viele Verkäufer versuchen allerdings, sich damit auch von schwerwiegenden versteckten Mängeln zu befreien. Hier ist wichtig: Ein pauschaler Haftungsausschluss gilt niemals für Mängel, die der Verkäufer kannte und bewusst verschwiegen hat (ungarisch: rosszhiszeműség, Arglist). Beispielsweise gilt eine Zusicherung wie „voll funktionsfähige Heizung“ weiterhin, auch wenn der Verkäufer „gekauft wie gesehen“ angegeben hat.

Übergabeprotokoll – Dein wichtigstes Werkzeug

Das Übergabeprotokoll (birtokbaadási jegyzőkönyv) ist entscheidend für deine Absicherung. Statt eines Standardprotokolls solltest du konkret nachfragen und alles schriftlich festhalten:

  • Formuliere präzise Fragen, z.B.: „Der Verkäufer bestätigt, dass alle Heizungsanlagen zum Zeitpunkt der Übergabe voll funktionsfähig sind und keine bekannten Mängel aufweisen.“
  • Dokumentiere mit Fotos und Videos den Zustand aller Anlagen und Räume sowie Zählerstände und sende diese auch, zur Kenntnisnahme, per E-Mail an den Verkäufer.

Solche detaillierten Bestätigungen helfen dir, spätere Rechtsstreitigkeiten effektiv zu vermeiden und verschaffen dir eine starke Beweisgrundlage.

Fazit: Vorsicht ist besser als Nachsicht

Ein Immobilienkauf in Ungarn kann hervorragend funktionieren, wenn du die Fallstricke kennst und gründlich dokumentierst. Investiere in Gutachten und rechtliche Beratung, dokumentiere alle Schritte detailliert und handle schnell, falls Probleme auftreten.

Markus Messemer

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Markus Messemer