Kaufpreis und Anzahlung beim Hauskauf in Ungarn

Beim Immobilienkauf in Ungarn gibt es einiges zu beachten, gerade bei der Kaufpreiszahlung und Anzahlung. Wir erklären dir, worauf du achten musst.

Um was geht es?

In Ungarn ist es üblich, bei Vertragsunterzeichnung eine Anzahlung von 10-20% des Kaufpreises zu leisten. Der Restbetrag wird fällig, wenn alle Genehmigungen vorliegen und die Immobilie ins Grundbuch eingetragen ist. Wichtig ist, dass du den Kaufpreis nie direkt an den Verkäufer zahlst, sondern auf ein Treuhandkonto des Anwalts. So stellst du sicher, dass dein Geld sicher verwahrt ist, bis du offiziell als Eigentümer eingetragen bist.

Markus Messemer

Anzahlung und Kaufpreis - Schritt für Schritt zur sicheren Zahlung

Anzahlung bei Vertragsunterzeichnung

Wenn du in Ungarn ein Haus kaufst, ist es üblich, bei der Unterzeichnung des Kaufvertrags eine Anzahlung zu leisten. Diese liegt meist bei 10-20% des vereinbarten Kaufpreises. Mit der Anzahlung sicherst du dir verbindlich die Immobilie. Der Verkäufer kann nun nicht mehr zurücktreten oder an jemand anderen verkaufen.
Die Anzahlung wird auf den Kaufpreis angerechnet. Sollte der Kauf später durch dein Verschulden platzen, behält der Verkäufer die Anzahlung als Entschädigung ein. Tritt er selbst vom Vertrag zurück, muss er dir die doppelte Summe zurückzahlen.

Fälligkeit des Restkaufpreises

Wann der Restkaufpreis fällig wird, hängt davon ab, ob die Immobilie im Innen- oder Außenbereich liegt. Bei Häusern im Innenbereich, also innerhalb geschlossener Ortschaften, wird der Kaufpreis mit Eintragung ins Grundbuch fällig. Das dauert ca. 2-4 Wochen nach Vertragsunterzeichnung.
Anders sieht es bei Immobilien im Außenbereich aus, den sogenannten „Tanya“. Hier muss der Kaufvertrag erst einen behördlichen Genehmigungsprozess durchlaufen. Der Vertrag wird 60 Tage lang öffentlich ausgehängt, um Vorkaufsrechte zu prüfen. Danach muss noch die örtliche Agrarkommission und die Regierungsbehörde des Komitats zustimmen. Das kann bis zu 6 Monate dauern. Erst dann wird der Restkaufpreis fällig.

Zahlung auf Treuhandkonto

Ganz wichtig: Zahle den Kaufpreis niemals direkt an den Verkäufer, auch nicht die Anzahlung! Lass das Geld immer auf das Treuhandkonto deines Anwalts überweisen. Nur so ist es sicher verwahrt, bis die Grundbucheintragung erfolgt ist und du offiziell Eigentümer bist.
Dein Anwalt leitet den Kaufpreis erst an den Verkäufer weiter, wenn alle Genehmigungen vorliegen und die Eintragung ins Grundbuch erfolgt ist. So stellst du sicher, dass du dein Geld erst herausrückst, wenn die Immobilie auch wirklich dir gehört.

Zahlungswährung und Steuern

Gezahlt wird der Kaufpreis in der Regel in Forint, der ungarischen Landeswährung. Es ist aber auch möglich, sich auf Euro oder eine andere Währung zu einigen. Bedenke dabei aber das Wechselkursrisiko.
Zusätzlich zum Kaufpreis musst du noch 4% Grunderwerbsteuer einplanen. Diese wird ca. 1-2 Monate nach der Grundbucheintragung vom Finanzamt festgesetzt und ist dann innerhalb von 30 Tagen fällig. Auch die Grunderwerbsteuer kannst du bequem überweisen.

Markus Messemer

Fragen und Antworten

Wie viel Anzahlung ist in Ungarn üblich?
Bei Vertragsunterzeichnung wird meist eine Anzahlung von 10-20% des Kaufpreises fällig. Diese wird auf den Kaufpreis angerechnet und dient als Sicherheit für den Verkäufer, dass du es mit dem Kauf ernst meinst.

Wann muss ich den Restkaufpreis zahlen?
Das hängt von der Lage der Immobilie ab. Bei Häusern im Innenbereich wird der Kaufpreis mit Eintragung ins Grundbuch fällig, also ca. 2-4 Wochen nach Vertragsunterzeichnung. Bei Immobilien im Außenbereich („Tanya“) dauert die behördliche Genehmigung bis zu 6 Monate. Erst dann wird der Restkaufpreis fällig.

Kann ich den Kaufpreis direkt an den Verkäufer zahlen?
Nein, auf keinen Fall! Lass den Kaufpreis immer auf das Treuhandkonto deines Anwalts überweisen. Nur so ist das Geld sicher verwahrt, bis du offiziell als Eigentümer im Grundbuch stehst. Erst dann leitet es der Anwalt an den Verkäufer weiter.

In welcher Währung wird gezahlt?
Üblicherweise wird der Kaufpreis in ungarischen Forint gezahlt. du kannst dich mit dem Verkäufer aber auch auf Euro oder eine andere Währung einigen. Bedenke dabei aber das Wechselkursrisiko.

Welche Steuern fallen noch an?
Zusätzlich zum Kaufpreis musst du 4% Grunderwerbsteuer einplanen. Diese wird ca. 1-2 Monate nach der Grundbucheintragung vom Finanzamt festgesetzt und ist dann innerhalb von 30 Tagen fällig. Auch die Grunderwerbsteuer kannst du überweisen.

Markus Messemer

Praxistipp

Vertraue bei der Kaufabwicklung unbedingt auf einen erfahrenen Anwalt. Er erstellt den Kaufvertrag, überwacht die Fristen und sorgt dafür, dass dein Geld auf einem Treuhandkonto sicher verwahrt wird. Überweise den Kaufpreis nie direkt an den Verkäufer, auch nicht die Anzahlung. So vermeidest du böse Überraschungen und stellst sicher, dass du dein Geld erst herausrückst, wenn die Immobilie sicher dir gehört.

Markus Messemer

Ungarisch direkt übersetzt

Az ingatlanvásárlásnál 10-20% foglalót kell fizetni szerződéskötéskor.
Der Immobilienkauf-bei 10-20% Anzahlung (Akk) muss bezahlen Vertragsabschluss-bei.
Bei einem Immobilienerwerb muss man bei Vertragsabschluss 10-20% Anzahlung bezahlen.

A foglaló az ingatlant véglegesen biztosítja neked.
Die Anzahlung die Immobilie (Akk) endgültig sichert dir.
Die Anzahlung sichert dir die Immobilie endgültig.

A vételár maradék része átírás után válik esedékessé.
Die Kaufpreis Rest Teil-sein Umschreibung nach wird fällig.
Der Restbetrag des Kaufpreises wird nach der Umschreibung fällig.

A vételár és az adók fizetése forintban történik általában.
Der Kaufpreis und die Steuern Bezahlung-seine Forint-in geschieht normalerweise.
Die Bezahlung des Kaufpreises und der Steuern erfolgt in der Regel in Forint.

Markus Messemer

Übersetzungen und ihre Erläuterung

Anhand der folgenden Beispiele wird deutlich, wie die ungarische Sprache Wörter durch die Kombination von Wortstämmen, Präfixen und Suffixen bildet. Für Lernende kann es hilfreich sein, diese Struktur zu verstehen, um die Bedeutung neuer Wörter leichter zu erschließen und sich die Vokabeln besser einzuprägen.

foglaló – Anzahlung
„Foglaló“ ist eine Ableitung des Verbs „foglalni“ (reservieren, buchen). Das Suffix „-ó“ bildet daraus ein Substantiv, das das Ergebnis der Handlung bezeichnet – in diesem Fall eine „Anzahlung“ oder „Reservierungsgebühr“.

vételár – Kaufpreis
„Vételár“ setzt sich aus „vétel“ (Kauf) und „ár“ (Preis) zusammen. „Vétel“ stammt vom Verb „venni“ (kaufen) ab, und „-ár“ ist ein Suffix zur Bildung von Substantiven, die einen Preis oder Wert bezeichnen. Zusammengenommen ergibt sich die Bedeutung „Kaufpreis“.

adásvételi szerződés – Kaufvertrag
„Adásvételi szerződés“ besteht aus drei Teilen: „adás“ (Verkauf), „vétel“ (Kauf) und „szerződés“ (Vertrag). „Adás“ leitet sich vom Verb „adni“ (geben, verkaufen) ab, während „vétel“ vom Verb „venni“ (kaufen) stammt. „Szerződés“ kommt vom Verb „szerződni“ (sich vertraglich binden). Zusammen ergibt sich die Bedeutung „Kaufvertrag“, also ein Vertrag über den Verkauf und Kauf von etwas.

ügyvédi letéti számla – Treuhandkonto des Anwalts
Diese Phrase besteht aus „ügyvédi“ (anwaltlich), „letéti“ (Verwahrungs-, Hinterlegungs-) und „számla“ (Konto). „Ügyvédi“ stammt von „ügyvéd“ (Anwalt) ab, was sich wiederum aus „ügy“ (Angelegenheit, Sache) und „véd“ (verteidigen, beschützen) zusammensetzt. „Letéti“ leitet sich vom Verb „letenni“ (hinterlegen, deponieren) ab. Insgesamt bezeichnet „ügyvédi letéti számla“ ein Treuhandkonto, das von einem Anwalt verwaltet wird.

illeték – Gebühr, Steuer
„Illeték“ stammt vom Verb „illetni“ (betreffen, zustehen) ab. Das Suffix „-ék“ bildet daraus ein Substantiv, das eine Zahlung oder Abgabe bezeichnet, die jemandem zusteht oder jemanden betrifft – eine „Gebühr“ oder „Steuer“.

ingatlan-nyilvántartás – Grundbuch
„Ingatlan-nyilvántartás“ setzt sich aus „ingatlan“ (Immobilie) und „nyilvántartás“ (Register) zusammen. „Ingatlan“ besteht wiederum aus „in-“ (verneinende Vorsilbe), „ga“ (Stamm des Verbs „gehen“) und „-tlan“ (Suffix zur Bildung eines Adjektivs mit verneinender Bedeutung), was zusammen „unbeweglich“ oder „fest“ bedeutet. „Nyilvántartás“ stammt vom Verb „nyilvántartani“ (registrieren, erfassen) ab. Insgesamt bezeichnet „ingatlan-nyilvántartás“ das „Grundbuch“, in dem Immobilien und deren Eigentumsverhältnisse erfasst werden.

belterület – Innenbereich
„Belterület“ setzt sich aus „bel-“ (inner-, innen-) und „terület“ (Gebiet, Bereich) zusammen. Es bezeichnet den „Innenbereich“ einer Siedlung oder eines Grundstücks.

külterület – Außenbereich
„Külterület“ besteht aus „kül-“ (außen-, außerhalb) und „terület“ (Gebiet, Bereich). Es bezeichnet den „Außenbereich“ einer Siedlung oder eines Grundstücks.

földhivatal – Grundbuchamt
„Földhivatal“ setzt sich aus „föld“ (Erde, Boden) und „hivatal“ (Amt, Büro) zusammen. Es bezeichnet das „Grundbuchamt“, eine Behörde, die für die Verwaltung und Registrierung von Grundstücken und Immobilien zuständig ist.

Markus Messemer

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Markus Messemer