Krankenversicherung in Ungarn für Deutsche
Um was geht es?
Das ungarische Gesundheitssystem besteht aus einem staatlichen und einem privaten Sektor. Als Auswanderer hast du verschiedene Optionen, die jedoch auch alle ihre bestimmten Regeln haben. In diesem Artikel erfährst du alles Wissenswerte rund um das Thema Krankenversicherung in Ungarn.
Versichert im ungarischen System
Das ungarische Gesundheitssystem basiert auf einer gesetzlichen Pflichtversicherung, die durch den Nationalen Fonds für Gesundheitsversicherung (Nemzeti Egészségbiztosítási Alapkezelő, NEAK) verwaltet wird.
Zugang durch Arbeit/Selbständigkeit
Wenn du in Ungarn angestellt oder selbständig bist, wirst du automatisch Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung. Du (und ggf. dein Arbeitgeber) zahlst Beiträge basierend auf deinem Einkommen/Bruttogehalt. Du erhältst daraufhin eine TAJ-Karte (Sozialversicherungskarte), die dir Zugang zum System gewährt.
Zugang für Nichterwerbstätige (mit deutscher Versicherung über S1)
Wenn du in Deutschland gesetzlich versichert bist, aber deinen Wohnsitz nach Ungarn verlegst und dort nicht erwerbstätig bist (z.B. als Rentner, Nichterwerbstätiger Familienangehöriger), kannst du über das Formular S1 (früher E106, E109, E121) Zugang zum ungarischen Gesundheitssystem erhalten. Du bleibst in Deutschland versichert, aber erhältst in Ungarn Sachleistungen zu den gleichen Bedingungen wie ungarische Versicherte. Die Kosten trägt deine deutsche Krankenkasse. Hierfür musst du das S1-Formular bei deiner deutschen Kasse beantragen und in Ungarn bei der zuständigen Behörde (meist das regionale Regierungsbüro – Kormányhivatal) einreichen, um deine ungarische TAJ-Karte zu erhalten (siehe Abschnitt „TAJ-Karte beantragen“).
Zugang für Nichterwerbstätige ohne Rentenstatus (Selbstzahler)
Wenn du in Ungarn lebst, aber nicht angestellt oder selbstständig bist und keinen Anspruch auf Leistungen aus einem anderen EU-Land (über das S1-Formular) hast (z.B. weil du als Privatier lebst oder ein Sabbatical machst und noch keinen Rentenanspruch hast), kannst du dich unter bestimmten Voraussetzungen selbst versichern.
Wichtig: Dies gilt ausdrücklich nicht für pensionierte Beamte oder privat versicherte Rentner (siehe Besonderheiten unten).
Die Höhe dieses Beitrags wird gesetzlich festgelegt und jährlich angepasst. Die rechtliche Grundlage ist typischerweise in einem jährlichen Gesetz zur Beitragsfestsetzung (z. B. „Egészségügyi szolgáltatási járulékról szóló törvény“) oder in Durchführungsverordnungen geregelt. Einen festen Link zur jeweils aktuellen Version gibt es leider nicht, der Gesetztestext zu 2025 findet sich hier.
Zuständig für die Meldung und die Einziehung dieses Beitrags ist die Nationale Steuer- und Zollbehörde Ungarns (Nemzeti Adó- és Vámhivatal, NAV). Der monatliche Beitrag 2026 liegt bei 12.300 Forint..
Wegfall der deutschen Versicherungspflicht – Eine riskante Falle für Rentner & Pensionäre
Bei einer dauerhaften Verlegung des Wohnsitzes nach Ungarn endet zwar formal die deutsche Versicherungspflicht gemäß § 193 VVG, da Ungarn für das deutsche Versicherungsrecht nicht mehr als „Inland“ gilt. Dies hat zur Folge, dass privat Versicherte ihre PKV kündigen können, ohne den Nachweis einer lückenlosen Anschlussversicherung erbringen zu müssen.
Aber Vorsicht: Was für Erwerbstätige nach einer Ersparnis klingt, ist für privat versicherte Rentner und pensionierte Beamte eine gefährliche Sackgasse. Da dieser Personenkreis rechtlich keinen Zugang zur ungarischen gesetzlichen Krankenkasse (NEAK) hat, führt eine Kündigung der PKV zum vollständigen Verlust des Krankenversicherungsschutzes. Die PKV läuft normalerweise weltweit weiter und sollte von Rentnern und Pensionären unbedingt beibehalten werden.
Besonderheit für Beamte: Kein S1-Formular
Wichtig zu wissen ist, dass Beamte mit Beihilfe und PKV keinen Anspruch auf das S1-Formular haben. Ein nahtloser Zugang zum ungarischen System über deutsche Kostenträger ist daher nicht möglich.
Der entscheidende Punkt: Für pensionierte Beamte ist auch ein Wechsel in die ungarische gesetzliche Krankenkasse (NEAK) über den Pauschalbeitrag ausgeschlossen. Gemäß dem Sozialabkommen müssen Pensionäre in dem Land versichert bleiben, von dem sie ihre Bezüge erhalten. In Ungarn gelten sie daher als Privatpatienten. Sie bezahlen Behandlungen zunächst selbst und reichen die Rechnungen anschließend zur Erstattung bei ihrer deutschen Beihilfestelle und der PKV ein.
Wichtiger Hinweis zur Beitragshöhe und zu den Aufnahmekriterien der NEAK
In Internetforen und sozialen Netzwerken kursieren oft widersprüchliche Informationen zu den Krankenversicherungsbeiträgen für Einwanderer. Um die eigene Situation und die zu erwartenden Kosten korrekt einzuschätzen, müssen zwingend mehrere rechtliche, zeitliche und formale Faktoren unterschieden werden:
Faktor 1: Die Übergangsphase (Wohnsitz unter 1 Jahr) und die „Megállapodás“ Für Personen, die noch nicht länger als ein Jahr ununterbrochen in Ungarn gemeldet sind und keinen anderweitigen Versicherungsschutz (z. B. über ein S1-Formular) nachweisen können, greift der günstige Pauschaltarif zunächst nicht. Stattdessen muss eine freiwillige Vereinbarung (Megállapodás) direkt mit der NEAK geschlossen werden. Der Beitrag hierfür ist gesetzlich an den ungarischen Mindestlohn gekoppelt und daher deutlich höher: Für Erwachsene beträgt er aktuell 50 % des Mindestlohns (ca. 145.000 HUF), für Personen unter 18 Jahren sowie Studenten 30 %.
Faktor 2: Wartezeiten und der „Freikauf“ (24-Monate-Regel) Die freiwillige Versicherung (Megállapodás) beinhaltet in den ersten 24 Monaten eine gravierende Leistungseinschränkung: Es besteht in dieser Zeit ausschließlich Anspruch auf medizinische Notfallversorgung. Die reguläre TAJ-Karte mit vollem Leistungsumfang stellt die Behörde erst nach Ablauf von 24 Monaten ununterbrochener Beitragszahlung aus. Alternativ bietet das Gesetz die Möglichkeit, diese Wartezeit sofort „freizukaufen“, indem die Beiträge für 24 Monate plus den aktuellen Monatsbeitrag (24 + 1) als Einmalzahlung im Voraus entrichtet werden.
Faktor 3: Das EU-Rentenlandprinzip (EG Nr. 883/2004) Ein entscheidender Faktor bei der Bestimmung der Zuständigkeit ist die europäische Verordnung zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit. Hier gilt das strenge „Rentenlandprinzip“. Das bedeutet: Bezieht eine Person eine Rente oder Pension aus Deutschland (und übt in Ungarn keine Erwerbstätigkeit aus), bleibt zwingend Deutschland der zuständige Staat für die Krankenversicherung.
Faktor 4: Die strikte Aufnahmesperre für PKV-versicherte Rentner und Beamte Aus dem EU-Rentenlandprinzip ergibt sich eine klare Konsequenz für die Verwaltungspraxis der NEAK. Deutsche Rentner und pensionierte Beamte, die in Deutschland privat versichert (PKV) sind oder Beihilfe beziehen, werden von der NEAK als Mitglieder abgelehnt. Da der Renten- oder Pensionsbezug aus Deutschland die deutsche Zuständigkeit zementiert, haben diese Personen rechtlich keine Möglichkeit, ihre deutsche PKV aufzugeben, um als Selbstzahler in das ungarische System zu wechseln. Ein solcher Beitritt ist rechtlich ausgeschlossen; die Betroffenen müssen in Deutschland versichert bleiben.
Faktor 5: Der reguläre Wechsel in den günstigen Pauschalbeitrag Nur für Personen, die von den obigen Ausschlusskriterien nicht betroffen sind (z. B. echte Nichterwerbstätige ohne jeden Rentenanspruch, die sich vollständig aus dem deutschen System gelöst haben), greift Faktor 5: Sobald der Wohnsitz in Ungarn länger als ein Jahr besteht, entfällt die teure Megállapodás. Die Betroffenen werden dann auf den regulären, günstigen Pauschalbeitrag (egészségügyi szolgáltatási járulék, aktuell 11.800 Forint im Jahr 2025) umgestellt und können den ungarischen Basistarif kostengünstig nutzen.
Hinweis für Selbständige & Freiberufler
Als Selbständiger musst du nicht nur Krankenversicherungsbeiträge, sondern auch Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge an die NAV zahlen. Die Höhe richtet sich nach deinem Einkommen. Falls du weiterhin in Deutschland versichert bleiben möchtest, prüfe die Option einer freiwilligen Weiterversicherung nach § 9 SGB V.
Wichtig: Versicherungspflicht für EU-Bürger mit Daueraufenthalt
Gemäß ungarischem Recht (u.a. Gesetz CXXII von 1997 über die Sozialversicherung und Gesetz I von 2007 über den Eintritt und den Aufenthalt von Personen mit dem Recht auf freien Personenverkehr und Aufenthalt) gelten Personen, die sich aufgrund der EU-Freizügigkeit dauerhaft in Ungarn aufhalten, als Inländer (belföldi személy). Inländer sind grundsätzlich verpflichtet, im gesetzlichen Krankenversicherungssystem (NEAK) versichert zu sein. Eine private Krankenversicherung kann daher in der Regel nur als ergänzende Versicherung abgeschlossen werden und ersetzt nicht die Pflichtversicherung im staatlichen System.
Leistungen und Kosten im ungarischen Gesundheitssystem
Mit einer gültigen TAJ-Karte hast du Anspruch auf viele medizinische Leistungen, die größtenteils kostenlos sind:
- Hausärztliche Versorgung
- Zahnärztliche Grundversorgung (Füllungen, Zahnsteinentfernung etc.)
- Ambulante Facharztbehandlungen (mit Überweisung vom Hausarzt)
- Stationäre Versorgung (Krankenhausaufenthalt)
- Rettungsdienst und notwendiger Krankentransport
- Bestimmte Präventionsmaßnahmen und Vorsorgeuntersuchungen (z.B. für Neugeborene, Kinder, Erwachsene gemäß Altersgruppen)
Es gibt jedoch Ausnahmen und Zuzahlungen:
- Für viele Medikamente fallen Zuzahlungen an (unterschiedliche Stufen der Bezuschussung).
- Spezielle Zahnbehandlungen wie Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen) sind oft kostenpflichtig oder erfordern hohe Zuzahlungen.
- Kieferorthopädische Behandlungen für unter 18-Jährige können Zuzahlungen erfordern.
- Wenn du ohne medizinische Notwendigkeit einen Arzt aufsuchst, der keinen Vertrag mit der NEAK hat (Privatarzt), oder private Kliniken nutzt, trägst du die Kosten selbst (es sei denn, du hast eine Zusatzversicherung).
Du hast das Recht, eine zweite fachärztliche Meinung einzuholen. Über das Elektronische Gesundheitswesen (Elektronikus Egészségügyi Szolgáltatási Tér, EESZT) kannst du digital auf deine Befunde, Rezepte und Überweisungen zugreifen. Die NEAK kann die Rechtmäßigkeit der Inanspruchnahme von Leistungen überprüfen.
Wichtiger technischer Hinweis: Um das digitale Gesundheitssystem (EESZT) nutzen zu können, reicht die TAJ-Karte allein nicht aus. Du benötigst zwingend einen Zugang zum Ügyfélkapu (dem zentralen digitalen Bürgerportal). Es ist ratsam, diesen Zugang direkt bei der Anmeldung im Regierungsbüro (Kormányhivatal) mitbeantragen zu lassen (Pass und Adresskarte bereithalten).
Wichtiger Hinweis zur Realität des staatlichen Systems
In der Praxis steht das staatliche Gesundheitssystem vor großen Herausforderungen. Es ist wichtig, sich auf folgende Realitäten einzustellen:
- Lange Wartezeiten: Für Facharzttermine und diagnostische Untersuchungen (z. B. EKG, CT, MRT) müssen oft Wartezeiten von mehreren Wochen bis Monaten in Kauf genommen werden.
- Begrenzte Ausstattung: Hausärzte sind oft nur mit einer Basisausstattung versehen; diagnostische Geräte wie ein EKG sind dort in der Regel nicht verfügbar und erfordern eine Überweisung zum Spezialisten.
- Krankenhausbedingungen: Die Ausstattung in staatlichen Krankenhäusern ist oft veraltet, und Mehrbettzimmer sind die Regel. Obwohl die Ärzte als kompetent gelten, sind ihre Möglichkeiten durch die mangelnde Infrastruktur oft eingeschränkt.
Diese Mängel im staatlichen System haben dazu geführt, dass private Praxen und Kliniken stark nachgefragt werden, um zeitnahe und modern ausgestattete Behandlungen zu erhalten.
TAJ-Karte beantragen
Die TAJ-Karte ist dein Schlüssel zum ungarischen Gesundheitssystem.
Ein Hinweis vorab…
… weil es nicht selten Probleme bei der Beantragung gibt und wir diesbezüglich oft Anfragen bekommen, zu denen wir jedoch auch nicht mehr sagen können, als wir hier im Text aufgeschrieben haben:
In schwierigen Fällen schaut bitte mal auf der Webseite https://eu-patienten.de und kontaktiert die Fachleute dort (kostenlos). In den meisten Fällen können sie helfen oder zumindest die Situation erklären
Die Beantragung der Taj-Karte hängt von deiner Situation ab. Wir möchten dies somit aufgeteilt erläutern.
Bei Anstellung/Selbständigkeit
Dein Arbeitgeber bzw. du als Selbständiger meldet dich bei der Steuer- und Zollbehörde (NAV) an, was die Anmeldung zur Sozialversicherung einschließt. Die TAJ-Karte wird dann in der Regel automatisch beantragt und dir zugeschickt oder du musst sie beim zuständigen Regierungsbüro (Kormányhivatal) abholen.
Mit S1-Formular (z.B. als Rentner, Nichterwerbstätiger)
-
- Schritt 1: Beantrage das S1-Formular bei deiner deutschen Krankenkasse.
- Schritt 2: Melde deinen Wohnsitz in Ungarn an und erhalte eine ungarische Adresskarte (lakcímkártya).
- Schritt 3: Reiche das Original des S1-Formulars zusammen mit einer Kopie deines Passes/Personalausweises und deiner lakcímkártya beim für deinen Wohnort zuständigen Regierungsbüro (Kormányhivatal, Abteilung Gesundheitswesen) ein. Manchmal wird auch die ungarische Steuernummer benötigt.
- Wichtig: Du kündigst deine deutsche Versicherung hierfür nicht! Das S1-Formular bestätigt, dass du weiterhin über Deutschland versichert bist. Eine Kündigungsbestätigung ist nur nötig, wenn du dich komplett vom deutschen System löst und dich z.B. als Selbstzahler in Ungarn versicherst (siehe Punkt 3).
- Nach Bearbeitung (kann einige Wochen dauern) erhältst du deine TAJ-Karte.
Als Selbstzahler (Nichterwerbstätige ohne S1)
Wenn du weder angestellt/selbständig bist noch Anspruch auf ein S1-Formular hast, musst du dich selbst versichern. Beantrage die TAJ-Karte beim zuständigen Kormányhivatal. Du benötigst:
-
-
- Pass/Personalausweis
- Ungarische Meldebestätigung (lakcímkártya)
- Steuernummer (adószám)
- Nachweis, dass du nicht anderweitig versichert bist (z. B. Kündigungsbestätigung der deutschen Krankenkasse, falls du dich komplett vom deutschen System abmeldest).
-
Wichtig
Die Bearbeitung kann mehrere Wochen bis Monate dauern – plane genug Zeit ein!
Private Krankenversicherung in Ungarn
Neben dem staatlichen System gibt es private Krankenversicherungen. Diese bieten Zugang zu privaten Ärzten und Kliniken, oft mit kürzeren Wartezeiten, modernerer Ausstattung und teilweise breiterem Leistungsspektrum (z.B. bei Zahnbehandlungen).
Nur Zusatzversicherung (mit Ausnahmen)
Für EU-Bürger mit Daueraufenthalt gilt normalerweise die Pflichtmitgliedschaft in der NEAK (sofern nicht noch im Heimatland krankenversichert). Eine private Vollversicherung (also ausschließlich privat) ist nur in sehr wenigen Sonderfällen möglich (z. B. bei befristeten Aufenthaltstiteln ohne Arbeitserlaubnis oder für wohlhabende Selbstzahler).
Keine Vorteile im staatlichen System
Eine private Versicherung gibt dir keine Vorteile oder Vergünstigungen in staatlichen Krankenhäusern oder bei Ärzten der NEAK. Wirst du im staatlichen System behandelt, gelten die dortigen Regeln und Zuzahlungen, unabhängig von deiner privaten Zusatzversicherung.
Kosten
Private Versicherungen sind deutlich teurer als der Beitrag zur gesetzlichen Kasse und erfordern oft Zuzahlungen für Behandlungen.
Deutsche Rentner und die ungarische Krankenversicherung
Deutsche Rentner, die ihren ständigen Wohnsitz nach Ungarn verlegen, bleiben in der Regel in ihrer deutschen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versichert.
- Zugang über S1: Um das ungarische Gesundheitssystem nutzen zu können, beantrage das S1-Formular bei deiner deutschen Krankenkasse und reiche es beim ungarischen Kormányhivatal ein, um die TAJ-Karte zu erhalten.
- Leistungen wie Einheimische: Damit haben sie Anspruch auf medizinische Leistungen in Ungarn zu den gleichen Bedingungen und Kosten wie ungarische Versicherte. Das bedeutet jedoch auch, dass sie mit denselben systemischen Herausforderungen wie langen Wartezeiten und infrastrukturellen Mängeln im staatlichen Sektor konfrontiert sind. Die Abrechnung erfolgt zwischen der NEAK und der deutschen Krankenkasse.
- Pflegeversicherung: Kläre frühzeitig, ob und wie Pflegeleistungen in Ungarn abgedeckt sind, da das ungarische System anders funktioniert als die deutsche Pflegeversicherung.
- Kein „Wechsel“: Es ist kein vollständiger Wechsel des Versicherungssystems, sondern eine grenzüberschreitende Inanspruchnahme von Sachleistungen auf Basis der deutschen Versicherung.
- EHIC für Reisen: Die deutsche Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) dient weiterhin zur medizinischen Versorgung bei vorübergehenden Aufenthalten in anderen EU-/EWR-Ländern oder der Schweiz (aber nicht primär für den Daueraufenthalt in Ungarn).
Es ist ratsam, sich frühzeitig bei der deutschen Krankenkasse über das Verfahren und die Auswirkungen (z.B. auf die Pflegeversicherung) zu informieren
Sonderfall: Pensionierte Beamte (Beihilfe & PKV)
Für Beamte im Ruhestand bleibt der Beihilfeanspruch auch im EU-Ausland bestehen (z. B. über das BVA für Bundesbeamte). Die Beihilfe erstattet Kosten im Ausland bis zu der Höhe, in der sie in Deutschland entstanden wären. Ein Kostenvergleich ist meist nicht nötig, aber Höchstsätze und Eigenbehalte gelten weiterhin. In der Praxis bedeutet dies:
-
Vorleistung: In Ungarn müssen Behandlungen oft zunächst bar bezahlt werden. Die Rechnungen werden anschließend bei der deutschen Beihilfestelle und der PKV zur Erstattung eingereicht.
-
Beihilfe und ungarisches System: Da pensionierte Beamte nicht in die ungarische gesetzliche Versicherung (NEAK) wechseln können, bleibt die deutsche Beihilfe in Kombination mit der PKV die einzige Absicherung. Eine Kombination mit dem ungarischen Basisschutz ist rechtlich nicht möglich.
-
Risiko Gesundheitsprüfung: Wer seine PKV einmal kündigt, muss bei einer eventuellen Rückkehr nach Deutschland oder einem gewünschten Tarifwechsel eine neue Gesundheitsprüfung durchlaufen. Dies kann bei Vorerkrankungen zu hohen Risikozuschlägen oder einer Ablehnung führen.
Sonderfall: bisher Selbstzahler der Krankenversicherung in Ungarn, nun deutscher Rentner
Wenn du deinen Ruhestand in Ungarn genießt, aber eine Rente aus Deutschland beziehst, gibt es bei der Krankenversicherung eine wichtige und oft überraschende Regelung. Viele, die jahrelang als Selbstzahler in Ungarn günstig versichert waren, stellen fest, dass sich mit dem Renteneintritt alles ändert. Hier erklären wir dir die entscheidenden Szenarien.
Der Regelfall: Nur Rente aus Deutschland, Wohnsitz in Ungarn
Sobald du eine deutsche gesetzliche Rente beziehst, greift europäisches Recht (die EU-Verordnung 883/2004), und das ist bindend. Dieses Recht besagt: Das Land, das dir die Rente zahlt, ist auch für deine Krankenversicherung zuständig.
Was das für dich bedeutet
- Pflichtversicherung in Deutschland: Du wirst automatisch Mitglied in der deutschen Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Du hast hierbei kein Wahlrecht – du kannst also nicht im ungarischen System als Selbstzahler bleiben.
- Beiträge von der Rente: Deine Beiträge zur deutschen Kranken- und Pflegeversicherung werden direkt von deiner deutschen Rente abgezogen.
- Versorgung in Ungarn: Um in Ungarn medizinische Leistungen in Anspruch nehmen zu können, beantragst du bei deiner deutschen Krankenkasse das Formular S1. Dieses reichst du bei der ungarischen Gesundheitsbehörde (NEAK) ein und erhältst daraufhin eine ungarische TAJ-Gesundheitskarte. Die Kosten für deine Behandlung in Ungarn rechnet Ungarn dann mit Deutschland ab.
Auch wenn die deutschen Beiträge oft höher sind als die bisherigen ungarischen, ist dieser Weg gesetzlich vorgeschrieben und unumgänglich, solange du in Ungarn keiner Erwerbstätigkeit nachgehst.
Die Ausnahmen: Wenn du neben der Rente in Ungarn arbeitest
Die Situation ändert sich komplett, wenn du in Ungarn nicht nur lebst, sondern neben deiner deutschen Rente auch aktiv erwerbstätig bist. Hier gilt der EU-Grundsatz: „Erwerbstätigkeit geht vor Rente.“ Das bedeutet, das Land, in dem du arbeitest, ist für deine Sozialversicherung zuständig.
Ausnahme 1: Rente aus Deutschland UND eine aktive Firma in Ungarn
Wenn du in Ungarn als Selbstständiger oder mit einer eigenen Firma (z.B. Kft., egyéni vállalkozó) tätig bist, ist Ungarn für deine Krankenversicherung zuständig. Du zahlst deine Pflichtbeiträge als Unternehmer in Ungarn und die Pflicht zur deutschen KVdR entfällt.
Ausnahme 2: Rente aus Deutschland UND ein Angestelltenverhältnis in Ungarn
Das Gleiche gilt, wenn du trotz deiner Rente eine Arbeitsstelle in Ungarn annimmst. Auch als Angestellter übst du eine Erwerbstätigkeit aus.
Aber Vorsicht – Die „Geringfügigkeits-Falle“: Falls du planst, als Rentner durch einen Job in die ungarische Krankenversicherung zu wechseln: Ein reiner „Alibi-Job“ mit minimaler Stundenzahl reicht dafür oft nicht aus. Wenn eine Tätigkeit nach EU-Recht als marginal oder unwesentlich eingestuft wird (beispielsweise wenn sie weniger als 25 % deiner Arbeitszeit oder deines Einkommens ausmacht), bleibt weiterhin Deutschland als Rentenland für deine Versicherung zuständig. Damit der Wechsel in das ungarische System rechtssicher gelingt, muss die Arbeit eine reale Substanz haben. Dies wird von der deutschen Verbindungsstelle (DVKA) geprüft, die daraufhin die notwendige A1-Bescheinigung ausstellt.
Was das für dich bedeutet
- Versicherung über den Arbeitgeber: Sofern die Stelle substanziell ist, meldet dein ungarischer Arbeitgeber dich ganz normal beim ungarischen Sozialversicherungssystem an. Die Beiträge werden von deinem Gehalt abgeführt.
- Ungarn ist zuständig: Damit unterliegst du vollständig dem ungarischen System. Die Pflichtmitgliedschaft in der deutschen Krankenversicherung der Rentner (KVdR) entfällt auch in diesem Fall.
Ganz wichtig: Sichere dich in beiden Ausnahmefällen rechtlich ab!
Es reicht nicht aus, nur eine Firma anzumelden oder einen Arbeitsvertrag zu unterschreiben. Um Probleme mit den deutschen Behörden (z.B. hohe Beitragsnachforderungen) zu vermeiden, musst du deine Situation offiziell klären lassen.
- Stelle einen Antrag: Melde deine Situation (Rentenbezug aus DE, Erwerbstätigkeit in HU) der zuständigen Stelle in Deutschland. Das ist die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA).
- Hol dir die A1-Bescheinigung: Die DVKA prüft deinen Fall und stellt im Idealfall eine sogenannte A1-Bescheinigung aus. Dieses Dokument ist der offizielle Nachweis dafür, dass für dich das ungarische Sozialversicherungsrecht gilt.
- Informiere deine Krankenkasse: Mit dieser A1-Bescheinigung informierst du deine deutsche Krankenkasse und weist nach, dass du von der deutschen Versicherungspflicht befreit bist.
Zahnärztliche Leistungen im ungarischen System
Mit TAJ-Karte sind grundlegende Behandlungen wie Füllungen oder Zahnsteinentfernung kostenlos oder günstig. Allerdings:
- Zuzahlungen sind häufig erforderlich, da staatliche Zahnärzte oft nur einfache Materialien verwenden.
- Zahnersatz Kronen, Brücken, Implantate) ist meist privat zu zahlen oder erfordert hohe Eigenanteile.
- Private Zusatzversicherungen können sinnvoll sein, um höhere Qualität oder kürzere Wartezeiten zu erhalten.
Notfälle und Medikamente
- Notfälle: In medizinischen Notfällen erhält jeder – unabhängig vom Versicherungsstatus oder Besitz einer TAJ-Karte – notwendige Hilfe in den Notaufnahmen der staatlichen Krankenhäuser.
- Medikamente: Die NEAK bezuschusst viele Medikamente, aber oft nur bestimmte Wirkstoffe oder günstigere Präparate. Für spezielle oder importierte Medikamente können hohe Zuzahlungen anfallen oder sie sind gar nicht erstattungsfähig. Die Verfügbarkeit in Apotheken ist in Städten meist gut, auf dem Land kann es Engpässe geben. Private Zusatzversicherungen decken eventuell mehr Medikamente ab, aber zu höheren Kosten.
Gültigkeit der TAJ-Karte im Ausland
Die ungarische TAJ-Karte gilt nur in Ungarn. Für Reisen ins EU-Ausland (auch nach Deutschland) benötigst du zusätzlich eine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC).
- EHIC beantragen: Wenn du über das S1-Formular in Ungarn registriert bist, stellt dir deine deutsche Krankenkasse die EHIC aus. Bist du direkt in Ungarn versichert (als Arbeitnehmer, Selbständiger, Selbstzahler), beantragst du die ungarische EHIC (Európai Egészségbiztosítási Kártya) beim Kormányhivatal. Hier ein Artikel auf Ungarisch (mit Browser-Übersetzung gut verständlich): https://www.penzcentrum.hu/egeszseg/20250712/europai-egeszsegbiztositasi-kartya-igenyles-csere-meghosszabbitas-2025-ben-itt-az-eu-taj-kartya-igenylolap-1182053
- Reiseversicherung: Die EHIC deckt nur medizinisch notwendige Behandlungen während eines vorübergehenden Aufenthalts ab, nicht geplante Behandlungen und keinen Rücktransport. Eine zusätzliche private Auslandsreise-Krankenversicherung ist daher dringend empfohlen, um Versorgungslücken zu schließen und Kosten für einen Rücktransport nach Ungarn oder Deutschland abzudecken.
Abschließende „Empfehlung“ für Privatversicherte und Beamte
Auch wenn das ungarische System (NEAK-Pauschalbetrag) aufgrund der geringen Kosten oft als erstrebenswert diskutiert wird, steht dieser Weg privat versicherten Rentnern und Pensionären rechtlich nicht offen. Wer seine PKV im Glauben an einen Wechsel kündigt, riskiert, ohne Versicherungsschutz dazustehen.
Nützliche Links
Übersichtsseite der Leistungen [https://www.neak.gov.hu/felso_menu/lakossagn…] Diese Seite der ungarischen Nationalen Krankenversicherung (NEAK) bietet umfassende Informationen über verschiedene Gesundheitsleistungen in Ungarn. Auf den Unterseiten erhältst du Details zur Zahnarztversorgung, Krankenhausaufenthalten und ambulanter Versorgung, häuslicher Pflege sowie Hospizdiensten. Außerdem findest du Regelungen zum Patiententransport und Rettungsdiensten, Informationen zu Zahlungen auf Gnadenbasis und spezialfinanzierte Behandlungen. Darüber hinaus werden weitere Grundversorgungsleistungen, wie schul- und vorsorgeärztliche Dienste etc. erläutert. Achtung: Die deutsche Version der Webseite enthält nicht die umfassenden Informationen der ungarischen. Somit bitte mit Browser-Übersetzung agieren.
Nemzeti Egészségbiztosítási Alapkezelő (Verwaltung der nationalen Krankenkasse) [ https://www.neak.gov.hu/felso_menu/lak…] Offizielle Informationen zur Beantragung der TAJ-Karte in Ungarn (auf Ungarisch). Erläutert, wer die Karte beantragen kann, welche Dokumente nötig sind und wie der Prozess abläuft.
Europäische Kommission [https://ec.europa.eu/social/main…] Überblick über das ungarische Gesundheitssystem von der Europäischen Kommission. Beschreibt die Versichertengruppen, den Leistungsumfang und die Zuständigkeiten.
Fragen und Antworten
Bin ich als Arbeitnehmer in Ungarn automatisch krankenversichert?
Ja, wenn du in Ungarn arbeitest, bist du automatisch Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Beiträge werden zwischen dir und deinem Arbeitgeber aufgeteilt. du erhältst dann eine TAJ-Karte, mit der du Zugang zu den meisten medizinischen Leistungen hast.
Welche Dokumente brauche ich, um eine TAJ-Karte zu beantragen?
Für die Beantragung der TAJ-Karte benötigst du verschiedene Dokumente wie deinen Reisepass, eine Meldebescheinigung und eine Arbeitgeberbescheinigung. Die Beantragung erfolgt beim zuständigen Gesundheitsamt. Nach einigen Wochen erhältst du dann deine TAJ-Karte.
Ist eine Kündigung durch die ungarische Krankenversicherung möglich, wenn man nach vielen Jahren als Selbstzahler dann eine deusche Rente bezieht?
Ja, dein bisheriger Selbstzahler-Status in Ungarn endet, da durch den Bezug deiner deutschen Rente nach EU-Recht grundsätzlich Deutschland für deine Krankenversicherung zuständig wird. Lies dazu bitte im Text oben die Details.
Kann ich mich in Ungarn auch privat krankenversichern?
Ja, neben dem staatlichen System gibt es in Ungarn auch viele private Krankenversicherungsanbieter. Sie bieten oft schnellere Termine und eine breitere Behandlungspalette, sind aber kostenpflichtig. Hier ist entweder eine Barzahlung oder eine private Krankenversicherung nötig.
Wie sieht die Krankenversicherung aus, wenn ich in Ungarn nicht arbeite?
Auch wenn du in Ungarn lebst, aber nicht arbeitest oder studierst, kannst du eine TAJ-Karte beantragen. In diesem Fall musst du jedoch selbst einen monatlichen Versicherungsbeitrag zahlen. Dieser liegt 2024 bei 11.300 Forint.
Gilt meine ungarische Krankenversicherung auch im Ausland?
Die ungarische TAJ-Karte wird außerhalb Ungarns kaum anerkannt. Wenn du also in Ungarn lebst und reisen möchtest, kann es sinnvoll sein, zusätzlich eine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) zu beantragen.
Praxistipp
Informiere dich frühzeitig über die Krankenversicherungsoptionen in Ungarn und wähle die für dich passende Variante. Als Arbeitnehmer bist du automatisch gesetzlich versichert, als Selbstständiger oder Nicht-Erwerbstätiger musst du dich selbst um deine Absicherung kümmern. Kläre dazu auch, dass du von Deiner bisherigen Krankenkasse eine Abmeldebestätigung bekommst.
Prüfe auch, ob eine zusätzliche private Krankenversicherung für dich sinnvoll ist.
Beantrage rechtzeitig deine TAJ-Karte und bei Bedarf auch die EHIC für Auslandsreisen. So bist du im Krankheitsfall bestmöglich abgesichert.
Ungarisch direkt übersetzt
Ha Magyarországon dolgozol, automatikusan része vagy az állami egészségbiztosításnak.
Wenn Ungarn-auf arbeitest-du, automatisch Teil bist-du der staatlichen Krankenversicherung-bei.
Wenn du in Ungarn arbeitest, bist du automatisch Teil der staatlichen Krankenversicherung.
A TAJ-kártyával hozzáférhetsz a legtöbb orvosi szolgáltatáshoz ingyen.
Der TAJ-Karte-mit Zugang-haben-kannst-du den meisten medizinischen Dienstleistungen-zu kostenlos.
Mit der TAJ-Karte hast du kostenlosen Zugang zu den meisten medizinischen Dienstleistungen.
Ha nem dolgozol, magadnak kell fizetned a havi biztosítási díjat.
Wenn nicht arbeitest-du, selbst musst zahlen-du den monatlichen Versicherungs- Gebühr (Akk).
Wenn du nicht arbeitest, musst du den monatlichen Versicherungsbeitrag selbst zahlen.
Sürgősségi esetben a állami egészségügy ingyenes segítséget nyújt.
Notfall Fall-in das staatliche Gesundheitswesen kostenlose Hilfe (Akk) bietet.
Im Notfall bietet das staatliche Gesundheitswesen kostenlose Hilfe.
Übersetzungen und ihre Erläuterung
Anhand der folgenden Beispiele wird deutlich, wie die ungarische Sprache Wörter durch die Kombination von Wortstämmen, Präfixen und Suffixen bildet. Für Lernende kann es hilfreich sein, diese Struktur zu verstehen, um die Bedeutung neuer Wörter leichter zu erschließen und sich die Vokabeln besser einzuprägen.
egészségbiztosítás – Krankenversicherung
„Egészségbiztosítás“ setzt sich aus „egészség“ (Gesundheit) und „biztosítás“ (Versicherung) zusammen. „Biztosítás“ stammt vom Verb „biztosítani“ (versichern). Insgesamt bezeichnet es die „Gesundheitsversicherung“ oder „Krankenversicherung“.
társadalombiztosítás – Sozialversicherung
„Társadalombiztosítás“ besteht aus „társadalom“ (Gesellschaft) und „biztosítás“ (Versicherung). „Biztosítás“ ist eine Ableitung des Verbs „biztosítani“ (versichern). Zusammen ergibt sich die Bedeutung „Versicherung für die Gesellschaft“ oder „Sozialversicherung“.
magán egészségbiztosítás – private Krankenversicherung
„Magán egészségbiztosítás“ setzt sich aus „magán“ (privat), „egészség“ (Gesundheit) und „biztosítás“ (Versicherung) zusammen. „Magán“ ist ein eigenständiges Wort. Insgesamt bezeichnet es eine „private Gesundheitsversicherung“ oder „private Krankenversicherung“.
TAJ-kártya – ungarische Versicherungskarte
„TAJ-kártya“ ist die Abkürzung für „Társadalombiztosítási Azonosító Jel kártya“, was „Sozialversicherungsidentifikationskarte“ bedeutet. „Társadalombiztosítási“ basiert auf „társadalom“ (Gesellschaft) und „biztosítás“ (Versicherung). Es bezeichnet die ungarische Versicherungskarte.
Európai Egészségbiztosítási Kártya – Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC)
„Európai Egészségbiztosítási Kártya“ besteht aus „európai“ (europäisch), „egészségbiztosítási“ (Krankenversicherungs-) und „kártya“ (Karte). „Egészségbiztosítási“ setzt sich aus „egészség“ (Gesundheit) und „biztosítás“ (Versicherung) zusammen. Insgesamt bezeichnet es die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC).
Országos Egészségbiztosítási Pénztár (OEP) – Nationale Krankenversicherungskasse
„Országos Egészségbiztosítási Pénztár“ setzt sich aus „országos“ (national), „egészségbiztosítási“ (Krankenversicherungs-) und „pénztár“ (Kasse) zusammen. „Egészségbiztosítási“ basiert auf „egészség“ (Gesundheit) und „biztosítás“ (Versicherung). Insgesamt bezeichnet es die Nationale Krankenversicherungskasse (OEP).
háziorvos – Hausarzt
„Háziorvos“ besteht aus „házi“ (häuslich) und „orvos“ (Arzt). „Házi“ leitet sich von „ház“ (Haus) ab. Zusammen ergibt sich die Bedeutung „häuslicher Arzt“ oder „Hausarzt“.
szakorvos – Facharzt
„Szakorvos“ setzt sich aus „szak“ (Fach) und „orvos“ (Arzt) zusammen. Es bezeichnet einen Arzt, der auf ein bestimmtes Fachgebiet spezialisiert ist – einen „Facharzt“.
kórház – Krankenhaus
„Kórház“ setzt sich zusammen aus dem Wort „kór“, was „Krankheit“ meint, und „ház“ für Haus. Als Bestandteil findet sich „kór“ zum Beispiel in „kórkép“ (Krankheitsbild). Im Alltag, also nicht in der medizinischen Fachsprache, nutzt man für „Krankheit“ eher das Wort „betegség“, was sich von „beteg“ – „krank“ ableitet.
gyógyszer – Medikament
Das Wort „gyógyszer“ ist ein zusammengesetztes Wort. Es besteht aus dem Wortstamm „gyógy-“ (heil-) und dem Suffix „-szer“ (Mittel). Es bezeichnet also wörtlich ein „Heilmittel“ und wird mit „Medikament“ oder „Arznei“ übersetzt. Als Bestandteil findet sich „gyógyszer“ korrekt in Beispielen wie „gyógyszertár“ (Apotheke) oder „gyógyszerészet“ (Pharmazie).
sürgősségi ellátás – Notfallversorgung
„Sürgősségi ellátás“ setzt sich aus „sürgősségi“ (Notfall-) und „ellátás“ (Versorgung) zusammen. „Sürgősségi“ leitet sich von „sürgős“ (dringend) ab. „Ellátás“ stammt vom Verb „ellátni“ (versorgen). Insgesamt bezeichnet es die „Versorgung in Notfällen“ oder „Notfallversorgung“.