Vereinsgründung in Ungarn – So geht’s!

Möchtest du in Ungarn einen Verein oder eine ähnliche Institution gründen? Hier erfährst du alles Wichtige, um erfolgreich durchzustarten.

Um was geht es?

Die Gründung eines Vereins in Ungarn unterscheidet sich in einigen Punkten von der in Deutschland. Neben der Wahl der passenden Rechtsform und der Erstellung der Satzung gibt es einige länderspezifische Besonderheiten zu beachten. In diesem Artikel gehen wir Schritt für Schritt auf die wichtigsten Aspekte ein und geben dir wertvolle Tipps für eine reibungslose Vereinsgründung in Ungarn.

Markus Messemer

Alles, was du über die Vereinsgründung in Ungarn wissen musst

Wahl der Rechtsform

In Ungarn gibt es verschiedene Rechtsformen für Vereine, die sich in Haftung, Mitgliederzahl und Gründungsvoraussetzungen unterscheiden. Die gängigsten sind:

  • Egyesület (Verein)
  • Alapítvány (Stiftung)

Für die meisten Zwecke eignet sich die Rechtsform „Egyesület“ am besten. Sie erfordert mindestens 10 Gründungsmitglieder und eine Satzung.

Erstellung der Satzung

Die Satzung ist das Herzstück deines Vereins. Sie regelt Zweck, Mitgliedschaft, Organe und Finanzen. Wichtige Punkte, die in Ungarn zwingend enthalten sein müssen:

  • Name und Sitz des Vereins
  • Zweck und Tätigkeitsbereich
  • Regelungen zu Mitgliedschaft, Beitritt und Austritt
  • Rechte und Pflichten der Mitglieder
  • Organe des Vereins und deren Kompetenzen
  • Regelungen zur Mitgliederversammlung
  • Verwendung des Vereinsvermögens
  • Regelungen zur Auflösung des Vereins

Lass die Satzung am besten von einem Anwalt oder Notar prüfen, bevor du sie einreichst.

Anmeldung beim Registergericht

Vereine müssen in Ungarn beim zuständigen Registergericht (Törvényszék) eingetragen werden. Dazu reichst du folgende Unterlagen ein:

  • Gründungsprotokoll
  • Satzung
  • Liste der Gründungsmitglieder und des Vorstands
  • Unterschriftsproben der Vorstandsmitglieder

Die Eintragung ist in der Regel gebührenfrei und dauert etwa 60 Tage. Danach erhält dein Verein eine Registernummer.

Steuerpflicht und Buchhaltung

Grundsätzlich können Vereine in Ungarn körperschaftsteuerpflichtig sein. Allerdings gibt es viele Ausnahmen und Befreiungen für gemeinnützige Organisationen. Es ist wichtig, die Steuerpflicht und mögliche Befreiungen mit dem Finanzamt zu klären.

Alle Vereine müssen eine ordnungsgemäße Buchhaltung führen und jährliche Berichte erstellen. Kleinere Vereine können vereinfachte Buchführungsregeln anwenden, während größere Vereine möglicherweise einen Wirtschaftsprüfer benötigen.

Fördermöglichkeiten

Für gemeinnützige Projekte stehen in Ungarn viele staatliche und EU-Fördermittel zur Verfügung. Als Verein kannst du von der Unterstützung durch den Nemzeti Együttműködési Alap (NEA) in Ungarn enorm profitieren. Der NEA ist ein zentraler Fördertopf, der speziell für gemeinnützige Organisationen wie deinen Verein geschaffen wurde. Durch ihn hast du Zugang zu Fördermitteln, die eure Vereinsaktivitäten und Projekte finanziell unterstützen können. Ein großer Vorteil ist, dass der NEA Ungleichheiten ausgleicht, die sich z.B. aus regionalen Einkommensunterschieden oder der Beliebtheit eurer Vereinszwecke ergeben. So habt ihr eine faire Chance auf Förderung, egal ob ihr ein kleiner Verein auf dem Land oder ein großer Verein in der Stadt seid. Toll ist auch, dass ihr als Verein aktiv an den Entscheidungen zur Mittelvergabe beteiligt werdet. Ihr könnt also eure Anliegen und Bedarfe direkt einbringen. Insgesamt bietet der NEA eine verlässliche und bedarfsorientierte Förderung, mit der ihr eure wertvolle Arbeit noch besser umsetzen könnt. Egal ob im sozialen, kulturellen oder sportlichen Bereich – die Chancen stehen gut, dass auch dein Verein von dieser Unterstützung profitieren kann. Informiere dich am besten genauer, welche konkreten Möglichkeiten sich für euch bieten!

Markus Messemer

Nützliche Links

Nemzeti Együttműködési Alap | Nationale Kooperationsfonds  [https://civil.info.hu/nea/kezdolap/bemutatkozas/index.html] Übersicht (auf ungarisch) über die Fördermöglichkeiten für Vereine

Markus Messemer

Fragen und Antworten

Wie viele Gründungsmitglieder braucht ein Verein in Ungarn?
Für die Rechtsform „Egyesület“ sind mindestens 10 Gründungsmitglieder erforderlich. Bei einer Stiftung reichen 1-2 Personen aus.

Welche Kosten entstehen bei der Vereinsgründung?
Für die Registrierung fallen Gebühren von ca. 50.000 Forint (130 Euro) an. Hinzu kommen ggf. Notar- und Anwaltskosten für die Satzungsprüfung. Plane insgesamt mit 200-500 Euro.

Muss ein Verein Steuern zahlen?
Grundsätzlich ja, aber für viele gemeinnützige Zwecke gibt es Befreiungen oder Ermäßigungen. Details klärt man am besten mit einem Steuerberater oder dem Finanzamt.

Markus Messemer

Praxistipp

Informiere dich als erstes gründlich über die Voraussetzungen und überlege dir einen klaren Vereinszweck. Sprich dann mit den potentiellen Gründungsmitgliedern und holt euch gemeinsam Unterstützung bei der Satzungsgestaltung und den Formalitäten, z.B. durch einen Anwalt oder Notar. Mit einer sorgfältigen Vorbereitung sparst du viel Zeit und Ärger.

Markus Messemer

Ungarisch direkt übersetzt

Az „Egyesület“ jogi forma legjobban megfelel legtöbb célra Magyarországon.
Die „Verein“ rechtliche Form am-besten entspricht meisten Zwecke-für Ungarn-auf.
Die Rechtsform „Verein“ entspricht in Ungarn den meisten Zwecken am besten.

Az alapszabály a szervezet működését szabályozó legfontosabb dokumentum.
Die Satzung die Organisation Funktionieren (Akk) regulierende wichtigste Dokument.
Die Satzung ist das wichtigste Dokument, das die Funktionsweise der Organisation regelt.

Egyesületeknek be kell jegyeztetniük magukat a Törvényszékhez Magyarországon.
Vereinen-bei muss registrieren-lassen sich (Akk) das Gericht-zu Ungarn-auf.
Vereine müssen sich in Ungarn beim Gericht registrieren lassen.

Egyesületek állami és EU-s támogatásokra is pályázhatnak Magyarországon.
Vereine staatliche und EU-liche Förderungen-auf auch bewerben-können Ungarn-auf.
Vereine können sich in Ungarn auch um staatliche und EU-Förderungen bewerben.

Markus Messemer

Übersetzungen und ihre Erläuterung

Anhand der folgenden Beispiele wird deutlich, wie die ungarische Sprache Wörter durch die Kombination von Wortstämmen, Präfixen und Suffixen bildet. Für Lernende kann es hilfreich sein, diese Struktur zu verstehen, um die Bedeutung neuer Wörter leichter zu erschließen und sich die Vokabeln besser einzuprägen.

egyesület – Verein
„Egyesület“ leitet sich vom Verb „egyesül“ (sich vereinigen) ab. „Egyesül“ besteht wiederum aus dem Präfix „egy-“ (eins, einheitlich) und dem Verb „esül“ (fallen, geschehen). Das Suffix „-et“ bildet daraus ein Substantiv, das das Ergebnis der Handlung bezeichnet – in diesem Fall einen „Verein“ als Zusammenschluss von Personen.

alapítvány – Stiftung
„Alapítvány“ stammt vom Verb „alapít“ (gründen, stiften) ab. „Alapít“ setzt sich zusammen aus „alap“ (Grundlage, Basis) und dem Verbsuffix „-ít“. Das Suffix „-vány“ bildet daraus ein Substantiv, das das Ergebnis der Handlung bezeichnet – hier eine „Stiftung“ als gegründete Institution. Andere Wörter mit „alap“ sind beispielsweise „alapkő“ (Grundstein) oder „alapelv“ (Grundprinzip).

civil szervezet – Zivilorganisation
„Civil szervezet“ besteht aus zwei Teilen: „civil“ (zivil, bürgerlich) und „szervezet“ (Organisation). „Szervezet“ leitet sich vom Verb „szervez“ (organisieren) ab, das wiederum von „szerv“ (Organ) stammt. Insgesamt bezeichnet „civil szervezet“ eine „bürgerliche Organisation“ oder „Zivilorganisation“, die unabhängig vom Staat agiert.

alapszabály – Satzung
„Alapszabály“ setzt sich aus „alap“ (Grundlage, Basis) und „szabály“ (Regel) zusammen. Es bezeichnet die grundlegenden Regeln einer Organisation – die „Satzung“. Andere Wörter mit „szabály“ sind beispielsweise „szabályozás“ (Regulierung) oder „szabálykönyv“ (Regelbuch).

közgyűlés – Mitgliederversammlung
„Közgyűlés“ besteht aus „köz-“ (öffentlich, gemeinsam) und „gyűlés“ (Versammlung). „Gyűlés“ leitet sich vom Verb „gyűlni“ (sich versammeln) ab. Zusammen ergibt sich die Bedeutung „öffentliche Versammlung“ oder „Mitgliederversammlung“ als Zusammenkunft der Mitglieder einer Organisation.

elnökség – Vorstand
„Elnökség“ stammt von „elnök“ (Vorsitzender, Präsident) ab. „Elnök“ setzt sich zusammen aus „el-“ (vor) und „nök“ (Leiter, Oberhaupt). Das Suffix „-ség“ bildet daraus ein Substantiv, das eine Gruppe oder ein Gremium bezeichnet – in diesem Fall den „Vorstand“ als Leitungsgremium einer Organisation.

bíróság – Gericht
„Bíróság“ leitet sich vom Wortstamm „bír-“ ab, der „können, in der Lage sein, ertragen“ bedeutet. Das Suffix „-ság“ bildet daraus ein Substantiv mit der Bedeutung „das, was man ertragen muss“ oder „das, was einem auferlegt wird“ – im übertragenen Sinne ein „Gericht“ als Institution der Rechtsprechung. Als Bestandteil findet sich „bíró“ (Richter) zum Beispiel in „alkotmánybíróság“ (Verfassungsgericht).

Markus Messemer