Umsatzsteuer-Regeln in Ungarn

Ungarns USt-System: 27% Regelsteuersatz und Ermäßigungen. Mit Tipps zu Vorsteuer, Import-USt und steuerlicher Vertretung für dein Business.

Um was geht es?

In Ungarn gilt einer der höchsten Standard-USt-Sätze in der EU. Dazu kommen noch ermäßigte Sätze und Ausnahmen, die du kennen solltest. Was ist mit der Vorsteuer? Wie sieht’s aus, wenn wir Produkte aus der EU oder dem Nicht-EU-Ausland importieren? Wir klären all diese Fragen.

Markus Messemer

Umsatzsteuersätze in Ungarn

Der EU-Spitzenreiter: Der allgemeine Steuersatz von 27 %

Mit einem Regelsatz von 27 % belegt Ungarn im europäischen Vergleich den ersten Platz. Dieser Satz gilt für die überwiegende Mehrheit aller Waren und Dienstleistungen. Für Konsumenten bedeutet dies ein höheres Preisniveau bei Elektronik, Kleidung und vielen Dienstleistungen, während Unternehmer diese Steuer in ihren Kalkulationen und Rechnungen zwingend berücksichtigen müssen.

Ermäßigte Steuersätze: Wo es günstiger wird

Um die Lebenshaltungskosten bei Grundbedürfnissen abzufedern, hat der ungarische Staat zwei ermäßigte Steuersätze eingeführt:

  • 18 % (Der mittlere Satz):

    • Bestimmte Grundnahrungsmittel (z. B. Produkte aus Milch oder Getreide).
    • Eintrittskarten für Musik- und Tanzveranstaltungen.
    • Kommerzielle Beherbergungsdienstleistungen (Hotels, Pensionen).
  • 5 % (Der begünstigte Satz):

    • Medikamente und medizinische Geräte.
    • Bücher und Zeitungen (sowohl physisch als auch teils digital).
    • Grundnahrungsmittel wie frisches Fleisch (Schwein, Rind, Geflügel), frische Milch und Eier.
    • Gastronomie: Speisen und vor Ort zubereitete, nicht-alkoholische Getränke in Restaurants.
    • Internetdienstleistungen und Fernwärme.
    • Neubau-Immobilien: Unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. Quadratmeterbegrenzung) gilt beim Kauf einer neuen Wohnung oft der reduzierte Satz von 5 %.

Was ist nun ein Grundnahrungsmittel und warum?

Wer in Ungarn den Wocheneinkauf erledigt, bemerkt schnell, dass die Preise auf dem Kassenbon mit unterschiedlichen Steuersätzen gekennzeichnet sind. Die ungarische Finanzbehörde folgt dabei einer strikten Logik: Je naturbelassener ein Produkt ist und je unverzichtbarer es für die tägliche Basisernährung gilt, desto niedriger ist die Steuerlast. Die Einstufung erfolgt in drei Stufen, wobei die Grenze oft zwischen „Rohstoff“ und „verarbeitetem Produkt“ verläuft.

Die 5 %-Stufe: Die unverarbeitete Basisversorgung

In dieser untersten Steuerklasse befinden sich Produkte, die als essenzielle Grundstoffe für die Ernährung gelten. Das Ziel ist es, die Kosten für eine gesunde Basisversorgung für alle Bevölkerungsschichten niedrig zu halten.

  • Eier: Hühnereier sind ein klassisches Beispiel für diese Kategorie. Als unverarbeitete Proteinquelle werden sie steuerlich minimal belastet.
  • Frischfleisch und Fisch: Hierzu zählen rohes Schweine-, Geflügel- und Rindfleisch sowie Fisch. Wichtig ist hier der Zustand: Sobald das Fleisch verarbeitet, mariniert oder zu Wurst veredelt wurde, verlässt es diese begünstigte Kategorie.
  • Milch und Mehl: Nur frische Trinkmilch und einfaches Mehl (als Grundzutat für die heimische Küche) genießen den 5 %-Satz.
  • Das „echte“ Brot: Steuerlich als Brot gilt in Ungarn primär der klassische Brotlaib. Er bildet das Fundament der täglichen Verpflegung.

Die 18 %-Stufe: Die veredelte Grundversorgung

Die mittlere Steuerstufe von 18 % dient als Zwischenschritt. Sie umfasst Lebensmittel, die zwar noch zur täglichen Basis gehören, aber bereits einen deutlichen industriellen Verarbeitungsschritt hinter sich haben oder als „bequemer“ in der Verwendung gelten.

  • Milchprodukte: Fast alles, was über die reine Trinkmilch hinausgeht, fällt in diese Kategorie. Dazu gehören Käse, Quark (Túró), Joghurt, Butter und der in der ungarischen Küche unverzichtbare Sauerrahm (Tejföl).
  • Back- und Teigwaren: Während der Brotlaib bei 5 % liegt, werden Kleingebäck wie Brötchen (Zsemle), die typischen Hörnchen (Kifli) sowie sämtliche Nudeln (Pasta) mit 18 % besteuert.
  • Getreideerzeugnisse: Auch verarbeitete Produkte wie Müsli oder Cornflakes werden dieser Stufe zugeordnet.

Die 27 %-Stufe: Ausnahmen, Industrie und Genuss

Alles, was industriell stark verändert wurde oder aus gesundheitspolitischer Sicht nicht gefördert werden soll, unterliegt dem EU-weiten Spitzensteuersatz von 27 %.

  • Zucker und Pflanzenöl: Dies ist eine häufige Falle für Auswanderer. Obwohl beide Produkte in fast jeder Küche täglich genutzt werden, gelten sie steuerrechtlich als industriell veredelte Agrarprodukte und werden mit dem vollen Regelsatz besteuert. Beim Zucker spielt zudem die staatliche Strategie zur Reduktion des Zuckerkonsums eine Rolle.
  • Wurstwaren: Salami, Schinken und Würstchen gelten als „veredeltes Fleisch“ und unterliegen daher – im Gegensatz zum Frischfleisch – dem vollen Satz.
  • Genussmittel: Alkoholische Getränke, Süßwaren, Kaffee und Tabakwaren sind grundsätzlich mit 27 % belegt.

Korrekte Anwendung der Steuersätze

Für Geschäftsinhaber in Ungarn ist es wichtig, die verschiedenen Steuersätze korrekt anzuwenden. Eine genaue Kenntnis darüber, welche Produkte und Dienstleistungen welchem Steuersatz unterliegen, ist unerlässlich, um Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden.

Vorsteuerabzug für Unternehmer

Als Unternehmer in Ungarn hast du das Recht auf Vorsteuerabzug. Dies bedeutet, dass du die Umsatzsteuer, die du für geschäftliche Einkäufe und Dienstleistungen zahlen, von der zu zahlenden USt abziehen können. Eine korrekte Archivierung aller Rechnungen ist hierbei entscheidend.

Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmen

In Ungarn gibt es eine Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmen, die darauf abzielt, die wirtschaftliche Belastung für kleine Unternehmen zu verringern und deren Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Diese Regelung ist besonders wichtig, da viele Kleinunternehmer oft mit finanziellen Herausforderungen konfrontiert sind, die durch hohe Steuersätze und administrative Auflagen verstärkt werden. Die Erhöhung der Befreiungsschwelle auf 18 Millionen HUF ab dem 1. Januar 2025 (von vorher 12 Mio) wurde eingeführt, um den wachsenden Bedürfnissen der Kleinunternehmer gerecht zu werden. Diese Maßnahme soll es ihnen ermöglichen, sich auf das Wachstum ihres Unternehmens zu konzentrieren, ohne sich übermäßig um steuerliche Verpflichtungen kümmern zu müssen. Die Entscheidung, die Schwelle zu erhöhen, ist auch eine Reaktion auf die steigenden Lebenshaltungskosten und die Notwendigkeit, die lokale Wirtschaft zu unterstützen. Unternehmen, die sich für diese Befreiung entscheiden, müssen keine Umsatzsteuer auf ihren Rechnungen ausweisen, jedoch entfällt auch das Recht, Vorsteuern abzuziehen.
Um die Befreiung in Anspruch zu nehmen, muss eine Erklärung bei der Steuerbehörde abgegeben werden. Diese Maßnahme ist ein wichtiger Schritt zur Förderung von Unternehmensgründungen und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit kleiner Unternehmen im ungarischen Markt.

Import-Umsatzsteuer in Ungarn

Die Import-USt fällt auf Waren und Dienstleistungen an, die aus der EU oder Nicht-EU-Ländern importiert werden. Dies betrifft häufig:

  • Neue Unternehmensausrüstung
  • Importierte Produkte zum Weiterverkauf

Wichtiger Hinweis: Bei Importen aus EU-Ländern ist die USt in dem Land zu entrichten, in dem die Waren letztendlich verwendet werden.

Steuerliche Vertretung in Ungarn

Die Konsultation eines ungarischen Steuerberaters ist besonders für diejenigen ratsam, die mit den lokalen Steuergesetzen nicht vertraut sind. Ein Steuerberater kann bei folgenden Aspekten unterstützen:

  • Auswahl des korrekten USt-Satzes
  • Korrekte Geltendmachung der Vorsteuer
Markus Messemer

Fragen und Antworten

Gibt es Ausnahmen von der USt in Ungarn?
Ja, bestimmte Dienstleistungen, wie z.B. Bildung, sind von der USt befreit.

Wie hoch ist der ermäßigte USt-Satz für Medikamente?
Der ermäßigte USt-Satz für Medikamente beträgt 5%.

Kann ich die Vorsteuer für alle geschäftlichen Ausgaben nutzen?
Grundsätzlich ja, aber alle Bedingungen müssen erfüllt sein und die Ausgaben müssen dokumentiert werden.

Markus Messemer

Praxistipp

Wenn du ein Geschäft in Ungarn startest, beginne frühzeitig mit dem Aufbau eines gut organisierten Rechnungssystems. Dies erleichtert später das Geltendmachen der Vorsteuer und hilft dir, die verschiedenen USt-Sätze im Überblick zu behalten.

Markus Messemer

Ungarisch direkt übersetzt

Magyarországon az általános ÁFA-kulcs 27%.
Ungarn-auf der allgemeine MwSt-Schlüssel 27%.
In Ungarn beträgt der allgemeine Mehrwertsteuersatz 27%.

Bizonyos élelmiszerekre és szállásokra 18% az ÁFA.
Bestimmte Lebensmittel-auf und Unterkünfte-auf 18% die MwSt.
Auf bestimmte Lebensmittel und Unterkünfte beträgt die Mehrwertsteuer 18%.

Gyógyszerekre és könyvekre csak 5% az ÁFA.
Medikamente-auf und Bücher-auf nur 5% die MwSt.
Auf Medikamente und Bücher beträgt die Mehrwertsteuer nur 5%.

Üzletet vezetve figyelj, mely termékekre melyik ÁFA-kulcs vonatkozik.
Geschäft (Akk) führend achte, welche Produkte-auf welcher MwSt-Satz bezieht-sich.
Wenn du ein Geschäft führst, achte darauf, welcher Mehrwertsteuersatz für welche Produkte gilt.

Markus Messemer

Übersetzungen und ihre Erläuterung

Anhand der folgenden Beispiele wird deutlich, wie die ungarische Sprache Wörter durch die Kombination von Wortstämmen, Präfixen und Suffixen bildet. Für Lernende kann es hilfreich sein, diese Struktur zu verstehen, um die Bedeutung neuer Wörter leichter zu erschließen und sich die Vokabeln besser einzuprägen.

általános forgalmi adó (ÁFA) – Umsatzsteuer
„Általános forgalmi adó“ setzt sich aus „általános“ (allgemein), „forgalmi“ (Umsatz-) und „adó“ (Steuer) zusammen. „Általános“ stammt vom Verb „általánosítani“ (verallgemeinern) ab. „Forgalmi“ leitet sich von „forgalom“ (Umsatz) ab, das wiederum vom Verb „forogni“ (sich drehen, umlaufen) kommt. „Adó“ ist ein eigenständiges Wort. Zusammen ergibt sich die Bedeutung „allgemeine Umsatzsteuer“ oder Kurzform „ÁFA“.

elszámolható – abzugsfähig
„Elszámolható“ ist eine Ableitung des Verbs „elszámolni“ (abrechnen, verrechnen). Das Präfix „el-“ bedeutet „weg“ oder „ab“. Das Suffix „-ható“ bildet ein Adjektiv mit der Bedeutung „abrechenbar“ oder „abzugsfähig“.

könyvelés – Buchführung
„Könyvelés“ ist eine Ableitung des Verbs „könyvelni“ (Buch führen). Das Suffix „-és“ bildet daraus ein Substantiv für die Handlung des Buchführens – die „Buchführung“.

adóhivatal – Finanzamt
„Adóhivatal“ besteht aus „adó“ (Steuer) und „hivatal“ (Amt, Behörde). „Adó“ ist ein eigenständiges Wort. „Hivatal“ stammt vom Verb „hivatalni“ (amtieren) ab. Zusammen ergibt sich die Bedeutung „Steueramt“ oder „Finanzamt“.

adózás – Besteuerung
„Adózás“ ist eine Ableitung des Verbs „adózni“ (Steuern zahlen). Das Suffix „-ás“ bildet daraus ein Substantiv für die Handlung des Steuerzahlens – die „Besteuerung“.

adótanácsadó – Steuerberater
„Adótanácsadó“ setzt sich aus „adó“ (Steuer) und „tanácsadó“ (Berater) zusammen. „Adó“ ist ein eigenständiges Wort. „Tanácsadó“ stammt vom Verb „tanácsadni“ (beraten) ab, das wiederum aus „tanács“ (Rat) und „adni“ (geben) besteht. Insgesamt bezeichnet „adótanácsadó“ einen „Steuerberater“.

Markus Messemer

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Markus Messemer