Dein Gästezimmer in Ungarn: Alles zu Anmeldung, Steuern & Co.
Du möchtest gerne in deinem ungarischen Zuhause Gäste zu empfangen und dir damit etwas dazuzuverdienen? Eine tolle Idee! Doch bevor die ersten Urlauber anreisen, gibt es ein paar bürokratische Hürden zu nehmen. Keine Sorge, es ist machbarer, als es klingt. Dieser Leitfaden führt dich Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess – von der Anmeldung bis zur Besteuerung.
Die vier Säulen für deinen legalen Start
Um in Ungarn legal eine Unterkunft zu betreiben, musst du vier grundlegende Anforderungen erfüllen. Sie bilden das Fundament für dein kleines Unternehmen:
- Anmeldung bei der Gemeinde: Der erste offizielle Schritt. Du meldest deine Tätigkeit beim zuständigen Gemeindeamt an.
- Digitale Meldung (NTAK): Ungarn hat ein digitales System zur Erfassung von Tourismusdaten. Hier musst du dich registrieren und täglich Daten übermitteln.
- Offizielle Klassifizierung (Sterne): Deine Unterkunft muss offiziell bewertet und mit Sternen klassifiziert werden. Ohne diese Einstufung darfst du nicht vermieten.
- Steuerliche Pflichten: Du musst verschiedene Steuern abführen, darunter Einkommensteuer und die lokale Kurtaxe.
Schritt 1: Die Anmeldung bei deiner Gemeinde (Jegyző)
Dein erster und wichtigster Ansprechpartner ist der Gemeindesekretär (jegyző) in deinem Rathaus (Polgármesteri Hivatal). Hier meldest du deine Beherbergungstätigkeit offiziell an. Für die meisten privaten Unterkünfte ist dies ein reines Anmeldeverfahren, was bedeutet, dass du nach der Einreichung und Bestätigung loslegen kannst, ohne auf eine langwierige Genehmigung warten zu müssen.
Was du für die Anmeldung brauchst:
- Persönliche Daten: Dein Name, deine Adresse und deine ungarische Steuernummer.
- Daten der Unterkunft: Adresse und Flurstücksnummer (helyrajzi szám) deiner Immobilie.
- Kapazität: Die Anzahl der Zimmer und Betten, die du vermieten möchtest.
- Nutzungsrecht: Ein Nachweis, dass du berechtigt bist, die Immobilie zu nutzen (z. B. ein Mietvertrag, falls du nicht der Eigentümer bist).
- Art der Unterkunft: Du musst angeben, um welchen Typ es sich handelt. Für die meisten privaten Anbieter sind das die Kategorien Privatunterkunft (Magánszálláshely) oder Sonstige Unterkunft (Egyéb szálláshely).
Für Einzelunternehmer ist die Einreichung in der Regel elektronisch z.B. über das E-Önkormányzat-Portal (mit Ügyfélkapu-Login) vorgeschrieben. Als Privatperson kannst du die Unterlagen oft auch persönlich im Amt abgeben. Das Verfahren ist in der Regel gebührenfrei.
Schritt 2: Die digitale Pflicht – Registrierung beim NTAK
Das Nationale Tourismus-Datenzentrum (NTAK) ist eine digitale Plattform, die anonymisierte Daten von allen Unterkünften in Ungarn sammelt. Die Registrierung und die tägliche Datenmeldung sind für jeden Vermieter ohne Ausnahme Pflicht. Eine Erklärung über „Sinn und Zweck“ des NTAK findest du auf https://info.ntak.hu/adatszolgaltatas .
So funktioniert die NTAK-Registrierung
- Online-Anmeldung: Gehe auf die offizielle Webseite ntak.hu und registriere dich mit deiner Ügyfélkapu-Identifikation (dem zentralen ungarischen Regierungsportal).
- Daten eingeben: Du benötigst unter anderem die Registrierungsnummer, die du von deiner Gemeinde erhalten hast.
- Software auswählen: Die Datenübermittlung an das NTAK erfolgt ausschließlich über eine zertifizierte Verwaltungssoftware (PMS – Property Management System). Eine manuelle Eingabe ist nicht möglich. Die Ungarische Tourismusagentur stellt mit „Vendégem“ eine kostenlose Software (https://info.vendegem.hu/) zur Verfügung, es gibt jedoch auch professionelle Lösungen.
- NTAK-Nummer erhalten: Nach der Registrierung bekommst du eine NTAK-Nummer. Diese musst du bei all deinen Angeboten (z. B. auf Booking.com oder Airbnb) sichtbar angeben.
Deine PMS-Software übermittelt dann bei jedem Check-in automatisch die erforderlichen statistischen Daten (z. B. Staatsangehörigkeit, Geburtsjahr des Gastes) an das NTAK.
Schritt 3: Qualitätssiegel – Die obligatorische Sterne-Klassifizierung
Seit 2022 ist es in Ungarn illegal, eine Unterkunft ohne eine offizielle Sterne-Bewertung zu betreiben. Dieses System soll landesweit einheitliche Qualitätsstandards sicherstellen und den Gästen verlässliche Informationen bieten.
Der Weg zu deinen Sternen
- Selbstbewertung: Der Prozess beginnt online auf der Plattform der Ungarischen Tourismus-Qualitätszertifizierungsstelle (MTMT) unter szallashelyminosites.hu. Hier füllst du eine detaillierte Selbstbewertung deiner Unterkunft aus.
- Vor-Ort-Prüfung: Ein unabhängiger Prüfer besucht dich anschließend und kontrolliert, ob deine Angaben der Realität entsprechen.
- Zertifizierung: Auf Basis der Prüfung erhältst du deine offizielle Sterne-Bewertung (1 bis 5 Sterne).
Die erste Klassifizierung ist kostenlos und drei Jahre lang gültig.
Schritt 4: Das liebe Geld – Deine steuerlichen Pflichten
Das ungarische Steuersystem bietet für private Kleinvermieter eine sehr attraktive und einfache Option.
Einkommensteuer: Die unschlagbare Pauschale
Für die meisten privaten Vermieter ist die Pauschalbesteuerung (tételes átalányadózás) die beste Wahl. Hier zahlst du einen festen Betrag von nur 38.400 HUF pro Zimmer und Jahr.
Voraussetzungen für die Pauschalsteuer
- Du vermietest als Privatperson.
- Du besitzt die Immobilie oder hast ein Nießbrauchrecht.
- Du vermietest nicht mehr als drei solcher Immobilien.
- Du vermietest an denselben Gast nicht länger als 90 Tage pro Jahr.
Die Steuer wird in vier Raten pro Quartal an die Steuerbehörde NAV gezahlt.
Kurtaxe (Idegenforgalmi Adó – IFA)
Dies ist eine lokale Steuer, die von der Gemeinde erhoben wird. Als Gastgeber bist du verpflichtet, diese Steuer von deinen Gästen einzuziehen und an die Gemeinde abzuführen.
- Höhe: Der Betrag wird von jeder Gemeinde selbst festgelegt. Er liegt oft bei einigen hundert Forint pro Person und Nacht.
- Abwicklung: Du musst die eingenommene Kurtaxe monatlich bei deiner Gemeinde deklarieren und bis zum 15. des Folgemonats überweisen.
Weitere Abgaben
- Mehrwertsteuer (ÁFA): Der Satz für Beherbergungsdienstleistungen beträgt 5 %. Aber: Liegt dein Jahresumsatz unter 12 Millionen HUF, kannst du die Mehrwertsteuerbefreiung (Alanyi Adómentesség) wählen. Das ist für die meisten Einsteiger die einfachste Lösung.
- Tourismusförderungsbeitrag (TFH): Zusätzlich fällt eine Abgabe von 4 % auf deinen Nettoumsatz an. Diese wird in der Regel einmal jährlich an die NAV gezahlt.
Was deine Unterkunft bieten muss: Mindestanforderungen
Die Regierungsverordnung 239/2009 schreibt für Privatunterkünfte (Magánszálláshely) bestimmte Mindeststandards vor :
- Zimmergröße: Mindestens 8 m² für ein Einzelzimmer und 12 m² für ein Doppelzimmer.
- Bad: Es muss ein separates Gästebad mit Dusche/Waschbecken und WC vorhanden sein.
- Kochnische: Eine kleine Küche (Kávékonyha) mit Kochgelegenheit, Spüle und Zugang zu einem Kühlschrank ist erforderlich.
- Reinigung: Zwischen den Gästen ist eine vollständige Reinigung Pflicht. Bei längeren Aufenthalten muss mindestens wöchentlich gereinigt und die Wäsche gewechselt werden.
Mit diesem Wissen bist du bestens gerüstet, um dein Projekt „Gäste in Ungarn“ erfolgreich und legal zu starten. Viel Erfolg!