Das Erbrecht in Ungarn kann komplex sein, insbesondere wenn ausländische Staatsbürger oder Immobilien betroffen sind. Generell gilt EU-Erbrecht: Es findet das Recht des Staates Anwendung, in dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte, sofern keine Rechtswahl getroffen wurde. Nach einem Todesfall muss das Erbe in einem Nachlassverfahren (hagyatéki eljárás) durch einen Notar abgewickelt werden. Für die Umschreibung des Grundbuchs benötigst Du ein europäisches Nachlasszeugnis und amtlich beglaubigte Übersetzungen relevanter Dokumente. Es ist ratsam, einen auf Erbrecht spezialisierten ungarischen Anwalt hinzuzuziehen.
Markus Messemer