Wie ist die Abmeldung schulpflichtiger Kinder in Deutschland zu handhaben wenn ein Umzug nach Ungarn geplant ist?

Die Abmeldung eines schulpflichtigen Kindes von einer deutschen Schule sollte schriftlich bei der bisherigen Schule und gegebenenfalls beim zuständigen Schulamt erfolgen. Es ist ratsam, den Umzug nach Ungarn und die zukünftige Beschulung dort anzugeben. Deutsche Meldebehörden verlangen bei der Abmeldung des Wohnsitzes in der Regel die Angabe einer neuen Adresse im Ausland. Die genauen Formalitäten können je nach Bundesland variieren.

Markus Messemer