Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Ungarn regelt, dass Renten nur in einem der beiden Staaten versteuert werden, um eine doppelte Belastung zu vermeiden. In der Regel werden gesetzliche Renten aus Deutschland auch bei einem Wohnsitz in Ungarn weiterhin in Deutschland besteuert, wobei Freibeträge und der Progressionsvorbehalt zu beachten sind. Betriebsrenten und private Renten können unterschiedlich behandelt werden. Es ist ratsam, Dich sowohl beim deutschen Finanzamt als auch bei der ungarischen Steuerbehörde (NAV) über die konkrete Situation und eventuelle Meldepflichten zu informieren.
Markus Messemer