In Ungarn muss man als Imker jede Bienenhaltung – schon ab dem ersten Volk – beim zuständigen Gemeindeamt (jegyző) einmalig anmelden. Die oft erwähnte „3-Völker-Regel“ ist ein Mythos. Für den Transport von Bienenvölkern ist ein amtliches Gesundheitszeugnis erforderlich. Der Verkauf von Honig ist als registrierter Urproduzent (őstermelő) möglich, wobei die korrekte Etikettierung der Gläser entscheidend ist.
Markus Messemer