Welche Rechte habe ich als Käufer beim Immobilienkauf in Ungarn?

Als Käufer bist Du in Ungarn durch das Zivilgesetzbuch gut geschützt. Der Verkäufer ist verpflichtet, Dir die Immobilie frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben – selbst dann, wenn er von bestimmten Mängeln nichts wusste. Das heißt: Du kannst bei versteckten Mängeln, die beim Kauf schon vorhanden waren, auch im Nachhinein noch Ansprüche geltend machen. WIchtig ist dazu, dass der Vertrag entsprechend formuliert ist und die Übergabe sehr genau, mit Aussagen des Verkäufers und Fotos/Videos, dokumentiert ist.

Markus Messemer