Rentner müssen als Nachweis ihres Lebensunterhalts ihre regelmäßigen Rentenbezüge vorlegen. Alternativ können auch ausreichende Ersparnisse (oft ab ca. 2.000 Euro) nachgewiesen werden.
Zudem ist ein Nachweis über eine gültige Krankenversicherung erforderlich.
Deutsche Rentner bleiben in der Regel in der deutschen Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert.
Markus Messemer