Als Rentner mit Wohnsitz in Ungarn musst du deine gesetzliche deutsche Rente weiterhin in Deutschland versteuern, da das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Ungarn Deutschland das Besteuerungsrecht zuspricht. In Ungarn fällt auf die gesetzliche deutsche Rente keine Steuer an. Beachte, dass du als „beschränkt steuerpflichtig“ in Deutschland ab dem ersten Euro Steuern zahlen musst, da kein Grundfreibetrag gilt. Für betriebliche oder private Renten sowie Beamtenpensionen können je nach Art und Herkunft andere steuerliche Regelungen gelten.
Markus Messemer