Das ungarische Jugendamt (Gyámhivatal) oder die Vormundschaftsbehörden können dann aktiv werden, wenn Hinweise auf eine Gefährdung des Kindeswohls oder die Nichteinhaltung gesetzlicher Pflichten wie der Schul- oder Impfpflicht vorliegen. Es gibt Berichte von Familien, die im Zusammenhang mit der Verweigerung von Pflichtimpfungen Hausbesuche und Druck vonseiten der Behörden erfahren haben, bis hin zur Androhung des Kindesentzugs. Andererseits wird auch von Fällen berichtet, in denen nach anfänglichen Schwierigkeiten oder durch rechtliche Klärung (z.B. Genehmigung einer Online-Beschulung) eine Deeskalation erreicht werden konnte. Wichtig zu wissen ist, dass deutsche Jugendamtsentscheidungen und Gerichtsbeschlüsse aufgrund EU-weiter Abkommen auch in Ungarn grundsätzlich vollstreckbar sind.
Markus Messemer