Ja, wenn das Grundstück als Wohnfläche ausgewiesen ist, eine ladungsfähige Adresse (Straße, Nummer) vorhanden ist und das Tiny House als dauerhafte Wohnstätte anerkannt wird. Auf landwirtschaftlichen Flächen ist das oft schwierig, außer Du hast eine offizielle Genehmigung als Wohnwagen.
Markus Messemer