Ja, die ungarische Steuerbehörde (NAV) kann nach dem Immobilienkauf eine Besichtigung ankündigen oder durchführen, um zu prüfen, ob der im Kaufvertrag angegebene Preis dem tatsächlichen Marktwert entspricht. Meist erfolgt eine äußere Begutachtung; manchmal möchten die Beamten auch Innenräume sehen und Fotos machen. Sei kooperativ. Wenn Du nicht vor Ort bist, kann ein Anwalt oder Vertreter einen Termin verschieben.
Markus Messemer