Eine amtlich beglaubigte Übersetzung von deutschen Dokumenten ins Ungarische ist für viele offizielle Vorgänge in Ungarn zwingend erforderlich. Dies betrifft insbesondere Dokumente wie Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Scheidungsurteile, Zeugnisse, Diplome und Gerichtsbeschlüsse (z.B. in Sorgerechtsangelegenheiten), die bei ungarischen Behörden, Schulen oder Gerichten vorgelegt werden müssen. Die beglaubigten Übersetzungen werden vom Nationalen Übersetzungs- und Beglaubigungsbüro (OFFI) oder von gerichtlich zugelassenen Übersetzern angefertigt.
Markus Messemer