Innerhalb von Ortschaften gilt meist Leinenpflicht. In öffentlichen Parks und Naherholungsgebieten ist das Freilaufen nur auf ausgewiesenen Hundewiesen erlaubt. Maulkörbe sind für als gefährlich eingestufte Rassen (z. B. Pitbull, Tosa) vorgeschrieben und können in öffentlichen Verkehrsmitteln ebenfalls verlangt werden.
Markus Messemer