Bleibt der Anspruch auf Kindesunterhalt aus Deutschland bestehen wenn das Kind nach Ungarn umzieht?
Der Anspruch auf Kindesunterhalt vom unterhaltspflichtigen Elternteil bleibt auch nach einem Umzug des Kindes nach Ungarn grundsätzlich bestehen, solange das Kind beim sorgeberechtigten Elternteil lebt, der den Unterhalt empfängt. Die Höhe des zu zahlenden Unterhalts richtet sich nach deutschem Recht, wobei jedoch die veränderten Lebenshaltungskosten im Ausland bei der Bemessung eine Rolle spielen können. Ein Umzug in ein Land mit signifikant niedrigeren Lebenshaltungskosten könnte theoretisch zu einer Neubewertung des Bedarfs führen. Der Anspruch auf staatlichen Unterhaltsvorschuss aus Deutschland erlischt in der Regel, wenn das Kind seinen Hauptwohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt nicht mehr in Deutschland hat.