Die allgemeine Schulpflicht in Ungarn endet regulär mit dem 16. Lebensjahr, nach Absolvierung von in der Regel zehn Schuljahren. Im Anschluss daran besteht für Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres eine sogenannte Ausbildungspflicht. Diese Verpflichtung kann durch den Besuch einer weiterführenden allgemeinbildenden Schule (z.B. Oberstufe eines Gymnasiums), einer Berufsschule oder durch die Teilnahme an einer dualen Berufsausbildung erfüllt werden.
Markus Messemer