Erbschaften – die rechtliche Situation in Ungarn
Um was geht es?
Dieser Leitfaden gibt dir, ohne eine rechtliche Beratung darstellen zu wollen, einen umfassenden Überblick über das ungarische Erbrecht, das Nachlassverfahren und die steuerlichen Aspekte, damit du informierte Entscheidungen treffen kannst.
Erbrecht - die Basics
Welches Recht gilt? Die EU-Erbrechtsverordnung und die wichtige Rechtswahl
Früher war die Frage, welches Erbrecht für einen Auswanderer gilt, kompliziert. Seit 2015 hat die EU-Erbrechtsverordnung hier für Klarheit gesorgt.
Der Grundsatz: Recht des gewöhnlichen Aufenthalts Für Todesfälle innerhalb der EU gilt grundsätzlich das Erbrecht des Staates, in dem der Verstorbene seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Für dich als Deutscher, der fest in Ungarn lebt, bedeutet das: Wenn du keine andere Regelung triffst, wird dein gesamter Nachlass nach ungarischem Erbrecht abgewickelt. Deine Staatsangehörigkeit spielt dabei nur eine untergeordnete Rolle.
Das wichtigste Instrument für Auswanderer: Die Rechtswahl Die EU-Verordnung gibt dir aber ein mächtiges Werkzeug an die Hand: die Rechtswahl. Du kannst in deinem Testament ausdrücklich festlegen, dass für deinen gesamten Nachlass das Recht deines Heimatlandes gelten soll, also deutsches Erbrecht.
Dies ist die effektivste Methode, um die Anwendung der oft unbekannten ungarischen Regeln (insbesondere die besondere Stellung des Ehegatten, siehe unten) zu umgehen und sicherzustellen, dass dein Vermögen nach den dir vertrauten deutschen Bestimmungen verteilt wird.
Dein letzter Wille: Testamentsregelungen in Ungarn
Ein Testament ist der beste Weg, um die Verteilung deines Vermögens selbst zu steuern und Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden.
Anerkannte Testamentsformen In Ungarn gibt es mehrere Möglichkeiten, ein gültiges Testament zu erstellen:
- Notarielles Testament: In Gegenwart eines Notars erstellt und beurkundet. Diese Form bietet die höchste Rechtssicherheit, da der Notar die Identität und Testierfähigkeit prüft.
- Eigenhändiges (holographisches) Testament: Ein vollständig von dir handschriftlich verfasstes und am Ende unterschriebenes Testament. Es muss kein Datum enthalten, aber es ist sehr zu empfehlen.
- Fremdhändiges (allographes) Testament: Ein mit dem Computer oder von einer anderen Person geschriebenes Testament. Dieses musst du in Anwesenheit von zwei Zeugen unterschreiben oder deine Unterschrift als deine eigene anerkennen. Auch die Zeugen müssen unterschreiben.
- Mündliche Testamente werden nur in absoluten Ausnahmefällen anerkannt, etwa bei akuter Lebensgefahr, und verlieren nach kurzer Zeit ihre Gültigkeit.
Anwaltliche Unterstützung und notarielle Dienstleistungen Auch wenn ein handschriftliches Testament gültig ist, ist die Unterstützung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt und die Beurkundung durch einen Notar sehr empfehlenswert. Ein Experte stellt sicher, dass dein Testament korrekt formuliert ist, deine Rechtswahl (falls gewünscht) wirksam getroffen wird und alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. Dies minimiert das Risiko späterer Rechtsstreitigkeiten erheblich.
Notar oder Anwalt – wer ist der richtige Ansprechpartner für dein Testament?
Wenn du in Ungarn dein Testament offiziell machen möchtest, stehst du vor der Wahl: Gehst du zu einem Notar (Közjegyző) oder zu einem Rechtsanwalt (Ügyvéd)? Beide Wege sind möglich, die Entscheidung hängt ganz von deiner persönlichen Situation ab.
Der Weg zum Notar ist die gängigste und für die meisten Fälle sicherste Option. Der Notar errichtet eine öffentliche Urkunde, die eine hohe Beweiskraft hat. Dein Testament wird dann im nationalen Testamentsregister erfasst und ist so optimal vor Verlust oder Fälschung geschützt. Da der Notar zur Unparteilichkeit verpflichtet ist, berät er neutral. Dieser Weg vereinfacht oft auch das spätere Nachlassverfahren erheblich.
Ein Rechtsanwalt ist dann die richtige Wahl, wenn deine Situation komplexer ist. Er vertritt ausschließlich deine Interessen und kann dich gezielt beraten – zum Beispiel bei internationalem Vermögen, einer eigenen Firma oder wenn du steuerliche Aspekte optimieren möchtest. Der Anwalt erstellt für dich ein privatschriftliches Testament, das ebenfalls bei der Rechtsanwaltskammer hinterlegt werden kann.
Als Faustregel kannst du dir merken: Für klare und unkomplizierte Verhältnisse ist der Notar meist die beste Wahl. Sobald es aber um spezielle oder rechtlich komplizierte Gestaltungen geht, bist du bei einem Rechtsanwalt besser aufgehoben. Ein kleiner Tipp: Du kannst auch ein vom Anwalt aufgesetztes Testament zusätzlich bei einem Notar hinterlegen, um die Vorteile beider Optionen zu verbinden.
Was passiert ohne Testament? Die gesetzliche Erbfolge in Ungarn
Wenn kein Testament existiert, greift die gesetzliche Erbfolge. Und genau hier liegt der größte und folgenreichste Unterschied zum deutschen Recht, insbesondere für Ehepaare.
Gesetzliche Erben erster Ordnung: Die Erben erster Ordnung sind die Kinder und der überlebende Ehegatte.
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Die Kinder: Die Kinder des Erblassers erben das gesamte Vermögen zu gleichen Teilen.
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Die Sonderstellung des Ehegatten: Der überlebende Ehepartner erbt nach ungarischem Recht keinen Anteil am Eigentum (außer am Restvermögen, siehe nächster Punkt). Stattdessen erhält er:
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Ein lebenslanges Nießbrauchsrecht (haszonélvezeti jog) an der zuletzt gemeinsam bewohnten Immobilie samt Einrichtung. Das bedeutet, er darf die Immobilie bis zu seinem Tod nutzen (darin wohnen oder sie vermieten und die Miete einnehmen), aber er kann sie nicht ohne Zustimmung der Eigentümer (der Kinder) verkaufen.
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Am restlichen Nachlass (alles außer der Familienwohnung) erbt der Ehegatte einen Anteil in der Höhe eines „Kindesanteils“. Bei zwei Kindern erbt er also ein Drittel des restlichen Vermögens als Eigentum.
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Vergleich: Deutscher vs. Ungarischer Erbfall (Beispiel) Ein Ehepaar mit 2 Kindern lebt in Ungarn. Der Mann stirbt. Der Nachlass besteht aus dem Familienheim (Wert: 400.000 €) und sonstigem Vermögen (Wert: 200.000 €).
Dieses Beispiel zeigt deutlich: Die ungarische Regelung kann zu komplizierten Konstellationen führen, in denen die Kinder zwar Eigentümer des Hauses sind, die Mutter aber über die Nutzung entscheidet. Eine klare testamentarische Regelung (ggf. mit deutscher Rechtswahl) kann dies verhindern
Die praktischen Folgen des Nießbrauchs: Eine Falle für Auswanderer
Die gesetzliche Erbfolge mit dem Nießbrauchsrecht für den überlebenden Ehegatten klingt zunächst fair, birgt aber erhebliches Konflikt- und Wertminderungspotenzial.
- Verlust der Handlungsfähigkeit: Der überlebende Partner darf zwar in der Immobilie wohnen bleiben, kann sie aber nicht mehr allein verkaufen, beleihen oder umfassend modernisieren. Für alle wesentlichen Entscheidungen ist die Zustimmung der Miteigentümer (der Kinder) erforderlich.
- Konfliktpotenzial (Patchwork-Familien): Diese Konstellation führt oft zu erheblichen Spannungen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Kinder aus früheren Beziehungen beteiligt sind, die keinen persönlichen Bezug zur Immobilie oder zum Leben des überlebenden Partners in Ungarn haben. Nicht selten blockieren Erben einen Verkauf oder eine Auszahlung.
- Drastischer Wertverlust: Eine Immobilie, die mit einem lebenslangen Nießbrauchsrecht belastet ist, ist auf dem freien Markt kaum verkäuflich. In der Praxis führt dies zu deutlichen Marktwertverlusten.
- Gesellschaftliche Folgen: Ungeregelte Nachlässe und die daraus resultierenden Pattsituationen sind einer der wesentlichen Gründe, warum in Ungarn viele Immobilien leer stehen, verfallen oder über Jahrzehnte ungenutzt bleiben.
Sonderfall Haustiere: Wer kümmert sich um Hund oder Katze?
Ein wichtiger Punkt, der in einer Nachlassplanung oft übersehen wird, ist die Versorgung von Haustieren. Fehlt eine solche Regelung, besteht die reale Gefahr, dass sich nach Ihrem Tod niemand für das Tier verantwortlich fühlt und es im Tierheim landet. Um dies zu verhindern, kannst du in deinem Testament eine Vertrauensperson als Tierbetreuer benennen. Es ist zudem dringend zu empfehlen, dieser Person ein zweckgebundenes Vermächtnis (z. B. einen Geldbetrag) zu hinterlassen, um die zukünftigen Kosten für Pflege, Futter und notwendige Tierarztbesuche abzudecken.
Triffst du keine Vorsorge, entscheiden am Ende womöglich Behörden oder ungeeignete Personen über das Schicksal deines Tieres.
Der Pflichtteil (Kötelesrész): Grenzen der Testierfreiheit
Auch in Ungarn kannst du nahe Angehörige nicht vollständig enterben. Ihnen steht ein Pflichtteil zu. Dies ist ein entscheidender Punkt, der oft von Auswanderern, insbesondere in Patchwork-Familien, übersehen wird. Viele gehen fälschlicherweise davon aus, dass ein in Deutschland erstelltes Testament (z. B. ein „Berliner Testament“, bei dem sich Ehegatten gegenseitig als Alleinerben einsetzen) die Kinder in Ungarn automatisch vom Erbe ausschließt, bis beide Elternteile verstorben sind. Wird ein Kind nach ungarischem Recht jedoch durch ein solches Testament „übergangen“, kann es seinen Pflichtteil aktiv einklagen.
- Pflichtteilsberechtigte: Die Abkömmlinge (Kinder, Enkel), der Ehegatte und die Eltern des Erblassers sind berechtigt, wenn sie ohne das Testament gesetzliche Erben geworden wären.
- Höhe des Pflichtteils: Der Pflichtteil beträgt ein Drittel (⅓) dessen, was dem Berechtigten als gesetzlicher Erbe zugestanden hätte. Es ist ein reiner Geldanspruch gegen die testamentarischen Erben.
- Verjährung: Der Anspruch verjährt nach fünf Jahren.
Mehr als nur ein Testament: Alternative und ergänzende Regelungen
Ein Testament ist oft die Grundlage, aber je nach familiärer und finanzieller Situation können andere Instrumente sinnvoller oder bindender sein:
- Erbvertrag oder Ehevertrag: Im Gegensatz zu einem Testament, das jederzeit einseitig geändert werden kann, bieten Erbverträge oder ehevertragliche Regelungen eine höhere Bindungswirkung. Sie können helfen, spätere Überraschungen oder Streitigkeiten (z.B. über den Pflichtteil) auszuschließen.
- Regelungen zu Lebzeiten (Schenkungen): Vermögen kann bereits zu Lebzeiten übertragen werden. (Siehe hierzu den Abschnitt „Schenkungen“).
- Absicherung über Lebensversicherungen: Um die Immobilie für den überlebenden Partner zu sichern, kann eine (Risiko-)Lebensversicherung sinnvoll sein. Mit der Versicherungssumme kann der überlebende Partner die Pflichtteilsansprüche der anderen Erben (z. B. der Kinder) direkt auszahlen, ohne die Immobilie verkaufen oder belasten zu müssen.
Praxis-Falle: Das unvollständige Nachlassinventar
Ein im ungarischen Nachlassverfahren (Hagyatéki eljárás) häufig unterschätztes Problem ist ein unvollständiges Nachlassinventar (hagyatéki leltár). Während Bankkonten und Immobilien meist korrekt erfasst werden, geraten andere registrierungspflichtige Vermögenswerte – etwa Fahrzeuge, Anhänger oder andere Güter mit offiziellen Eigentumsnachweisen – leicht in Vergessenheit.
Fehlt ein solcher Vermögenswert im Inventar und damit im finalen Nachlassübergabebeschluss (Hagyatékátadó végzés), hat dies schwerwiegende Konsequenzen:
- Fehlender Eigentumsnachweis: Die Erben können rechtlich nicht über den Gegenstand verfügen. Ein Verkauf oder eine Ummeldung ist unmöglich, da sie nicht als neue Eigentümer legitimiert sind.
- Laufende Kosten: Während der Gegenstand „blockiert“ ist, laufen Unterhaltskosten wie Steuern, Versicherungen oder Stellplatzgebühren weiter und belasten die Erbmasse.
- Teures Nachverfahren: Um den Gegenstand doch noch zu erwerben, muss oft ein separates und kostspieliges Nachlassverfahren (póthagyatéki eljárás) angestoßen werden. Dies verzögert die gesamte Abwicklung mitunter um Monate.
Es ist daher für Erblasser dringend ratsam, eine klare und vollständige Aufstellung aller Vermögenswerte – insbesondere jener mit offizieller Registrierung – zu hinterlegen, um den Erben diese unnötigen Kosten und Verzögerungen zu ersparen.
Der Weg zum Erbe: Das staatliche Nachlassverfahren (Hagyatéki eljárás)
Der Ablauf der Nachlassabwicklung in Ungarn unterscheidet sich fundamental vom deutschen System. Es ist kein von den Erben privat gesteuerter Prozess, sondern ein obligatorisches, staatlich geführtes Verfahren.
Phase 1: Das Nachlassinventar durch den Gemeindeschreiber (Jegyző) Nachdem das Standesamt die Sterbeurkunde ausgestellt hat, leitet es diese automatisch an den Gemeindeschreiber (jegyző) am letzten Wohnsitz des Verstorbenen weiter. Dessen Aufgabe ist die Erstellung eines Nachlassinventars (hagyatéki leltár), das alle bekannten Vermögenswerte und Schulden auflistet. Ein entscheidender Punkt hierbei ist die Bewertung von Immobilien. Der jegyző holt eine amtliche Steuer- und Wertbescheinigung (adó- és értékbizonyítvány) ein. Achtung: Der hier festgestellte Wert ist die Bemessungsgrundlage für eine eventuell später anfallende Spekulationssteuer beim Verkauf der Immobilie. Ein zu niedrig angesetzter Wert kann zu einer hohen Steuerlast in der Zukunft führen! Die Erben haben das Recht, gegen diesen Wert Einspruch einzulegen.
Phase 2: Das notarielle Verfahren (Közjegyzői eljárás) Nach Abschluss des Inventars geht die Akte an den zuständigen öffentlichen Notar (közjegyző). Dieser wird nicht von den Erben gewählt, sondern ist gesetzlich bestimmt. Der Notar lädt alle Beteiligten (Erben, Gläubiger etc.) zu einer formellen Nachlassverhandlung (hagyatéki tárgyalás). Dort wird das Testament eröffnet und die Erbfolge geklärt.
Abschluss: Der Nachlassübergabebeschluss (Hagyatékátadó végzés) Sind sich alle Parteien einig, schließt der Notar das Verfahren mit einem rechtskräftigen Nachlassübergabebeschluss ab. Dieses Dokument hat die Wirkung eines Gerichtsurteils. Es stellt offiziell fest, wer Erbe ist und welches Vermögen er erhält. Nur mit diesem Beschluss können Immobilien im Grundbuch umgeschrieben oder Bankkonten aufgelöst werden.
Steuerliche Aspekte: Was der ungarische und der deutsche Fiskus verlangen
Ungarische Erbschaftssteuer (Öröklési illeték) Die gute Nachricht zuerst: Das ungarische Erbschaftssteuerrecht ist für nahe Angehörige extrem vorteilhaft.
- Der allgemeine Steuersatz beträgt 18 % (für Wohnimmobilien 9 %).
- Aber: Es gibt umfassende Steuerbefreiungen! Komplett von der ungarischen Erbschaftssteuer befreit sind:
- Ehegatten und eingetragene Lebenspartner
- Kinder, Enkel, Urenkel (direkte Linie abwärts)
- Eltern, Großeltern (direkte Linie aufwärts)
- Geschwister
Für die allermeisten Familienfälle fällt in Ungarn also keine Erbschaftssteuer an.
Die deutsche Steuerfalle: Unbeschränkte Steuerpflicht
Die steuerliche Situation ändert sich, wenn du als Erbe deinen Wohnsitz in Deutschland hast. Auch wenn der Erwerb in Ungarn steuerfrei ist, kann das deutsche Finanzamt Ansprüche stellen.
- Achtung: Das Doppelbesteuerungsabkommen greift nicht! Oft wird angenommen, das allgemeine Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und Ungarn würde eine doppelte Besteuerung einer Erbschaft verhindern. Das ist ein kritischer Irrtum! Das bestehende Abkommen bezieht sich auf die Einkommens- und Vermögenssteuer, schließt aber die Erbschafts- und Schenkungssteuer ausdrücklich aus. Das bedeutet, es gibt keine vertragliche Regelung, die Deutschland daran hindert, eine Erbschaft aus Ungarn nach deutschem Recht voll zu besteuern.
- Weltvermögensprinzip: Das deutsche Finanzamt schaut auf alles Bist du in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig (in der Regel durch deinen Wohnsitz), unterliegt dein weltweiter Erwerb – also auch das geerbte Vermögen in Ungarn – der deutschen Erbschaftssteuer.
- Anwendung deutscher Freibeträge Dabei gelten die deutschen persönlichen Freibeträge (z.B. 500.000 € für Ehegatten, 400.000 € für Kinder). Nur der Betrag, der den jeweiligen Freibetrag übersteigt, wird in Deutschland versteuert.
- Konsequenz: Ein Erwerb, der in Ungarn komplett steuerfrei ist, kann in Deutschland eine erhebliche Steuerlast auslösen, wenn der Wert des Erbes deinen deutschen Freibetrag übersteigt. Eine steuerliche Beratung in Deutschland ist daher für Erben unerlässlich.
Exkurs: Schenkungen zu Lebzeiten (Ajándékozás)
Viele versuchen, die Erbfolge durch Schenkungen zu Lebzeiten zu gestalten. Auch hier gibt es Fallstricke, die oft übersehen werden, insbesondere wenn deutsches und ungarisches Recht aufeinandertreffen.
Anrechnung auf den Pflichtteil (Pflichtteilsergänzung): Nach deutschem Recht werden Schenkungen, die der Erblasser in den letzten zehn Jahren vor seinem Tod gemacht hat, dem Nachlass wieder zugerechnet, um den Pflichtteil zu berechnen (sog. Pflichtteilsergänzung). Auch das ungarische Recht kennt ähnliche Regelungen zur Anrechnung von Schenkungen auf den Pflichtteil. Die genauen Fristen und Bedingungen, unter denen Erben eine Schenkung „anfechten“ oder zur Berechnung ihres Pflichtteils heranziehen können, unterscheiden sich jedoch vom deutschen Recht.
Steuerliche Aspekte (Schenkungssteuer): Ähnlich wie bei der Erbschaftssteuer sind Schenkungen in Ungarn zwischen nahen Angehörigen (Ehegatten, direkte Linie auf- und abwärts, Geschwister) steuerfrei. Für alle anderen Personen fällt eine Schenkungssteuer von 18 % (bzw. 9 % bei Wohnimmobilien) an.
Achtung (Wohnsitz Deutschland): Hat der Beschenkte seinen Wohnsitz in Deutschland, kann das deutsche Finanzamt Schenkungssteuer erheben, selbst wenn der Vorgang in Ungarn steuerfrei war.
Eine Schenkung sollte daher nie ohne eine sorgfältige rechtliche und steuerliche Prüfung der individuellen Situation (Wohnsitz von Schenker und Beschenktem, Art des Vermögens) erfolgen.
Fazit und praktische Umsetzung
Die Auseinandersetzung mit dem ungarischen Erbrecht kann herausfordernd sein, ist aber eine essenzielle Aufgabe für jeden Auswanderer. Eine frühzeitige und durchdachte Planung schützt dein Vermögen und sorgt dafür, dass dein letzter Wille klar und nach deinen Vorstellungen umgesetzt wird. Angesichts der Komplexität, insbesondere der Unterschiede zum deutschen Recht und der internationalen Aspekte, ist die Unterstützung durch einen erfahrenen, auf deutsch-ungarisches Erbrecht spezialisierten Rechtsanwalt und einen Notar dringend zu empfehlen. Es gibt auch Beratungsunternehmen, die sich auf genau diese Themen spezialisiert haben und mit den entsprechenden Spezialisten zusammenarbeiten. Hier würde man dann den kompletten Service aus einer Hand bekommen.
Nützliche Links
Ungarisches Erbrecht verständlich erklärt – Anwaltskanzlei Dr. Rózsahegyi [http://rozsahegyi.eu/ugyved/de/meine-artikel/]
Sehr informative Seite eines auf Erbrecht spezialisierten ungarischen Anwalts. Hier werden die Grundzüge des ungarischen Erbrechts anschaulich und mit Beispielen erläutert, insbesondere im Hinblick auf EU-Bürger mit Wohnsitz in Ungarn. Die Seite geht auf Themen wie gesetzliche Erbfolge, Testamentsformen und das Berliner Testament ein. Ein idealer Startpunkt, um sich einen Überblick über die erbrechtlichen Regelungen in Ungarn zu verschaffen.
Allgemeine Informationen zur Erbschaftssteuer in Ungarn – Magyarorszag.hu [https://www.magyarorszag.hu/szuf_ugyleiras…]
Das offizielle Verwaltungsportal Ungarns bietet hier eine Übersicht zur Erbschaftssteuer. Es wird erläutert, in welchen Fällen Erbschaftssteuer anfällt, wie sie berechnet wird und wie das Verfahren abläuft. Für Erben ist dies eine wichtige Informationsquelle, um ihre steuerlichen Pflichten im Erbfall zu kennen. Die Seite verlinkt auch auf weiterführende Informationen der ungarischen Steuerbehörde.
Nationales Rechtsdatenbank-System – Ungarisches Parlament [http://njt.hu]
Die offizielle Datenbank der ungarischen Gesetzestexte ermöglicht die Recherche im originalen Wortlaut des ungarischen Bürgerlichen Gesetzbuches (Ptk.), welches die erbrechtlichen Regelungen enthält. Für eine detaillierte Auseinandersetzung mit Spezialproblemen des Erbrechts ist dies eine unverzichtbare Quelle. Die Datenbank enthält auch Informationen zu Gesetzesänderungen und ermöglicht so, die Rechtsentwicklung nachzuvollziehen.
Ungarische Notarkammer [http://www.mokk.hu/]
Die Website der ungarischen Notarkammer bietet wertvolle Hinweise zur korrekten Erstellung eines Testaments nach ungarischem Recht. Da Notare in Ungarn eine wichtige Rolle im Nachlassverfahren spielen, finden sich hier aus erster Hand Informationen zu Formvorschriften und häufigen Fehlern bei der Testamentsgestaltung. Auch das notarielle Testamentsregister wird erläutert. Für jeden, der ein Testament in Ungarn errichten möchte, ist die Seite ein wertvoller Ratgeber.
Fragen und Antworten
Welches Erbrecht gilt für in Ungarn lebende Ausländer mit Wohn-/Eigentum in Ungarn?
Grundsätzlich gilt für Ausländer in Ungarn das Erbrecht ihres Heimatlandes. Eine Ausnahme besteht jedoch für Immobilien in Ungarn – hier kommt stets das ungarische Erbrecht zur Anwendung, unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Erblassers.
Welche Regeln für ein Testament gibt es in Ungarn?
Das ungarische Recht kennt drei Formen von Testamenten: das notarielle Testament, das eigenhändige Testament und das mündliche Testament. Notarielle Testamente sind am gebräuchlichsten. Eigenhändige Testamente müssen vollständig handschriftlich verfasst und unterschrieben sein. Mündliche Testamente sind nur in Notsituationen zulässig.
Gilt das Testamentsrecht auch für Ausländer?
Ja, auch Ausländer können in Ungarn ein Testament nach den dortigen Regelungen errichten. Dies ist besonders für ausländische Immobilienbesitzer relevant, da für Immobilien in Ungarn das ungarische Erbrecht gilt. In der Praxis empfiehlt sich meist ein notarielles Testament.
Praxistipp
Beziehe einen Rechtsanwalt mit Erfahrung im ungarischen Erbrecht ein, um sicherzustellen, dass dein Testament korrekt und nach deinen Wünschen gestaltet ist.
Ungarisch direkt übersetzt
Magyarországon az öröklési jog az állampolgársági elvet követi.
Ungarn-auf das Erbrecht das staatsbürgerschaftlich Prinzip (Akk) folgt.
In Ungarn folgt das Erbrecht dem Staatsangehörigkeitsprinzip.
Különböző típusú végrendeletek léteznek, mint a notariális és sajátkezű végrendelet.
Verschiedene Typen-von Testamente existieren, wie das notarielle und eigenhändige Testament.
Es gibt verschiedene Arten von Testamenten, wie das notarielle und das eigenhändige Testament.
Külföldiként is készíthetsz végrendeletet magyar törvények szerint.
Ausländer-als auch machen-kannst-du Testament (Akk) ungarische Gesetze nach.
Auch als Ausländer kannst du ein Testament nach ungarischem Recht erstellen.
Javasolt jogi segítséget igénybe venni a végrendelet elkészítéséhez.
Empfohlen rechtliche Hilfe (Akk) Anspruch-auf nehmen das Testament Erstellung-seiner-zu.
Es wird empfohlen, zur Erstellung des Testaments rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Übersetzungen und ihre Erläuterung
Anhand der folgenden Beispiele wird deutlich, wie die ungarische Sprache Wörter durch die Kombination von Wortstämmen, Präfixen und Suffixen bildet. Für Lernende kann es hilfreich sein, diese Struktur zu verstehen, um die Bedeutung neuer Wörter leichter zu erschließen und sich die Vokabeln besser einzuprägen.
örökség – Erbschaft
„Örökség“ ist eine Ableitung des Verbs „örökölni“ (erben). Das darin enthaltene „örök“ bedeutet „ewig“. Das Suffix „-ség“ bildet daraus ein Substantiv, das den Zustand oder das Ergebnis des Erbens bezeichnet – die „Erbschaft“.
végrendelet – Testament
„Végrendelet“ setzt sich aus „vég“ (Ende) und „rendelet“ (Verordnung) zusammen. „Rendelet“ stammt vom Verb „rendelni“ (anordnen) ab. Insgesamt bezeichnet „végrendelet“ die „Endverordnung“ oder das „Testament“ als letzte Willensbekundung.
törvényes öröklés – gesetzliche Erbfolge
„Törvényes öröklés“ besteht aus „törvényes“ (gesetzlich) und „öröklés“ (Erben). „Törvényes“ leitet sich von „törvény“ (Gesetz) ab. „Öröklés“ stammt vom Verb „örökölni“ (erben). Zusammen ergibt sich die Bedeutung „gesetzliche Erbfolge“.
kötelesrész – Pflichtteil
„Kötelesrész“ setzt sich aus „köteles“ (verpflichtet) und „rész“ (Teil) zusammen. „Köteles“ ist eine Ableitung des Verbs „kötelezni“ (verpflichten). Es bezeichnet den „verpflichtenden Teil“ oder „Pflichtteil“ einer Erbschaft.
hagyaték – Nachlass
„Hagyaték“ ist eine Ableitung des Verbs „hagyni“ (lassen, hinterlassen). Das Suffix „-ék“ bildet daraus ein Substantiv, das das Hinterlassene bezeichnet – den „Nachlass“.
örökös – Erbe
„Örökös“ ist eine Ableitung des Verbs „örökölni“ (erben). Das Suffix „-ós“ bildet daraus ein Substantiv, das die handelnde Person bezeichnet – in diesem Fall den „Erben“.
örökhagyó – Erblasser
„Örökhagyó“ besteht aus „örök“ (ewig, Erbe) und „hagyó“ (Hinterlasser). „Hagyó“ stammt vom Verb „hagyni“ (lassen, hinterlassen) ab. Zusammen ergibt sich die Bedeutung „Erblasser“ oder „Hinterlasser des Erbes“.
hagyatéki eljárás – Nachlassverfahren
„Hagyatéki eljárás“ setzt sich aus „hagyatéki“ (Nachlassangelegenheiten-) und „eljárás“ (Verfahren) zusammen. „Hagyatéki“ leitet sich von „hagyaték“ (Nachlass) ab. „Eljárás“ stammt vom Verb „eljárni“ (vorgehen). Insgesamt bezeichnet